KW 05/2021 · AK-Aktuell · Montag, 01.02.2021
Kurz gesagt: Im Januar 2021 wollte die AfD-Fraktion wissen, wie stark die EEG-Umlage die Olympiastützpunkte und Bundesstützpunkte belastet.1, 2 Die Bundesregierung konnte keine Zahlen nennen: Angaben zur Höhe der EEG-Umlage lagen ihr regelmäßig nicht vor.3 Wer Spitzensport fördert, muss seine Kosten kennen.
EEG-Umlage an Olympiastützpunkten: Der Bund zahlte mit, ohne die Stromkosten zu kennen
Schwimmhallen, Eisschnelllaufbahnen, Bob- und Rodelbahnen: Spitzensport braucht Anlagen, die viel Strom verbrauchen. Jeder Euro für Energie fehlt beim Training. Deshalb fragte unsere Fraktion Anfang 2021 nach, was die EEG-Umlage die Stützpunkte des Spitzensports kostet. Hier liest Du, was wir gefragt haben, was die Bundesregierung antwortete und was daraus wurde.
Faktenlage
Die Kleine Anfrage 19/25986 vom 18. Januar 2021 stellten die Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck und weitere Abgeordnete der AfD-Fraktion.2 Olympiastützpunkte betreuen Kaderathleten sportmedizinisch, physiotherapeutisch, trainingswissenschaftlich, sozial und psychologisch. An den Bundesstützpunkten setzen die Spitzenverbände ihr Leistungssportkonzept im täglichen Training um.2
Der Bund beteiligt sich über die Trainingsstättenförderung pauschal und anteilig an den Betriebskosten, die Bundeskaderathleten an den Stützpunkten verursachen. Die EEG-Umlage ist Teil dieser Betriebskosten.2
Was wir gefragt haben
- Wie hoch sind die Kosten der EEG-Umlage je Sportstätte, Bundesland und Jahr seit 2015?
- Welchen Anteil hat die Umlage an den Gesamtbetriebskosten einer Sportstätte?
- Wie hat sich die Umlage bei energieintensiven Anlagen wie Eisschnelllaufbahnen, Schwimmhallen, Bob- und Rodelbahnen entwickelt?
- Wie hoch war die Bundeszuwendung seit 2015, und deckte sie die Betriebskosten?
- Wie geht die Bundesregierung damit um, dass energieintensive Sportstätten stärker belastet werden?
- Wie wirkt sich die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 aus, und müssen Stützpunkte zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen?2
Was die Bundesregierung antwortete
Die Antwort 19/26327 übermittelte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 1. Februar 2021.3 Bis 2018 zahlte der Bund die Trainingsstättenförderung als Pauschale. Die tatsächliche Höhe der Betriebskosten spielte dabei laut Antwort „regelmäßig nur eine untergeordnete oder überhaupt keine Rolle“. Seit 2019 richtet sich die Förderung stärker nach dem Verursacherprinzip.3
Grundlage sind die Betriebskostenübersichten der Träger aus dem Vorvorjahr. Diese Übersichten haben nach Angaben der Bundesregierung einen geringen Detaillierungsgrad. Angaben zur Höhe der EEG-Umlage liegen deshalb regelmäßig nicht vor.3
Eine Vollfinanzierung der Betriebskosten gibt es nicht. Kosten, die nicht durch die Bundesnutzung entstehen, müssen die anderen Nutzer tragen. Kostenintensive Anlagen erhalten bei gleicher Nutzung eine höhere Zuwendung. Die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 wirkt sich wegen der Berechnung über das Vorvorjahr erst bei der Förderung für 2023 aus. Rückforderungen im laufenden Jahr gibt es nicht.3
Warum das wichtig ist
Energie ist für Schwimmhallen und Eisbahnen kein Nebenposten. Wer Steuergeld verteilt, muss wissen, wofür es gebraucht wird. Die Antwort zeigt: Der Bund förderte jahrelang pauschal, ohne die Stromkosten der Stützpunkte zu kennen. Und weil die Förderung auf Zahlen von vor zwei Jahren beruht, schlagen Preissprünge erst mit Verzug durch. Die Lücke tragen Träger, Kommunen und Länder. Förderung heißt messbare Ergebnisse, und dazu gehören saubere Zahlen.
Was daraus wurde
Mit der Antwort 19/26327 war die Kleine Anfrage beantwortet.3 Die EEG-Umlage selbst wurde später abgeschafft: Der Gesetzentwurf 20/1025 der damaligen Ampel-Fraktionen sah vor, die Umlage zum 1. Juli 2022 auf null zu setzen und die Förderung über den Energie- und Klimafonds zu finanzieren.4 Das Gesetz wurde am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.5
Die Betriebskosten der Sportstätten sind damit nicht verschwunden. Verlässliche Förderung der Stützpunkte bleibt unser Thema, etwa beim Modernen Fünfkampf in Potsdam6 und bei unseren Änderungsanträgen zum Sporthaushalt 2027.7
Fazit
Die Anfrage hat eine Schwachstelle offengelegt: Der Bund förderte Stützpunkte, ohne deren Energiekosten zu kennen. Unsere Linie bleibt: Förderung nach echten Kosten, transparent und nachprüfbar. Ohne funktionierende Stützpunkte gibt es keinen Spitzensport.
Häufige Fragen
Was ist die Trainingsstättenförderung?
Mit ihr beteiligt sich der Bund pauschal an den Betriebskosten, die Bundeskaderathleten an den Trainingsstätten der Stützpunkte verursachen. Eine Vollfinanzierung erfolgt nicht.3
Kannte die Bundesregierung die EEG-Kosten der Stützpunkte?
Nein. Angaben zur Höhe der EEG-Umlage lagen nach ihrer Antwort regelmäßig nicht vor.3
Gibt es die EEG-Umlage noch?
Nein. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt, die Förderung sollte künftig über den Energie- und Klimafonds laufen.4
Quellen
- AfD-Fraktion im Bundestag: Kosten der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Olympiastützpunkte sowie Bundesstützpunkte bzw. Bundesstützpunkte-Nachwuchs des Deutschen Olympischen Sportbundes, 01.02.2021. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/25986: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Kosten der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Olympiastützpunkte sowie Bundesstützpunkte bzw. Bundesstützpunkte-Nachwuchs des Deutschen Olympischen Sportbundes“, 18.01.2021. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26327: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/25986 „Kosten der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Olympiastützpunkte sowie Bundesstützpunkte bzw. Bundesstützpunkte-Nachwuchs“, 01.02.2021. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1025: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“, 15.03.2022. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 285356: Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage, verkündet am 27.05.2022, BGBl. I 2022, S. 747. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Antrag Standort-Sicherung Moderner Fünfkampf: Potsdam nicht aufgeben, 04.06.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Sporthaushalt 2027: Was die AfD-Fraktion im Sportausschuss ändern will, 24.09.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩


