KW 30/2020 · AK-Aktuell · Donnerstag, 23.07.2020
Kurz gesagt: Im Juli 2020 fragte die AfD-Fraktion nach Angelverboten in Natura-2000-Gebieten, nach Fangbegrenzungen für Dorsch und nach weiteren Plänen der EU für die Freizeitfischerei.1, 2 Die Bundesregierung verwies auf die Länder und kündigte an, die Angelfischerei in eine neue EU-Kontrollverordnung einzubeziehen.3 Genau das ist inzwischen passiert, mit Meldepflichten per App.4
Sportfischer unter Druck: Natura 2000, Fangbegrenzungen und EU-Kontrolle
Angeln ist Breitensport. Hunderttausende Vereinsmitglieder pflegen Gewässer, setzen Fische ein und kennen ihre Natur besser als mancher Schreibtisch in Brüssel. Unsere Fraktion wollte wissen, welche Einschränkungen auf Angler zukommen und auf welcher Grundlage. Hier liest Du, was wir gefragt haben, was die Bundesregierung antwortete und was daraus wurde.
Faktenlage
Die Kleine Anfrage 19/20938 vom 9. Juli 2020 stellten die Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser und weitere Abgeordnete der AfD-Fraktion.2 Nach der Statistik, die die Anfrage zitiert, zählten die 8 154 Angelvereine in Deutschland 853 507 aktive Mitglieder, bundesweit waren 1 735 943 Fischereischeine registriert.2
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. In Deutschland waren laut Anfrage 4 544 FFH-Gebiete und über 742 Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Die Ausweisung kann zu Konflikten mit Freizeit und Erholung führen.2
Was wir gefragt haben
- Haben sich bedrohte Arten durch Natura 2000 seit 1992 signifikant erholt?
- Ist in Schutzgebieten eine fischereiliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen, und auf welcher Rechtsgrundlage gelten Angelverbote?
- Wie sind Nachtangelverbot und Anfütterungsverbot gerechtfertigt?
- Wie verhältnismäßig ist die Senkung des Tageslimits für Dorsch in der Ostsee von sieben auf fünf Fische?
- Gibt es Pläne für weitere Tagesfangbeschränkungen und für die Einbindung der Angelfischerei in die Fischereipolitik?
- Gab es Vertragsverletzungsverfahren oder Strafzahlungen wegen der FFH-Richtlinie?2
Was die Bundesregierung antwortete
Die Antwort 19/21236 erschien am 23. Juli 2020.3 Einen generellen Ausschluss der Fischerei in Schutzgebieten gibt es danach nicht. Verbote richten sich nach dem jeweiligen Schutzgut, zuständig sind die Länder.3 Nach dem FFH-Bericht 2019 waren 30 Prozent der Bewertungen der Lebensraumtypen und 25 Prozent der Bewertungen der Arten in einem günstigen Zustand.3
Das Tageslimit für Dorsch sank von sieben Fischen pro Angler und Tag im Jahr 2019 auf fünf im Jahr 2020, auf Grundlage der Fangempfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung. Tagesfangbeschränkungen gab es außerdem für Wolfsbarsch, weitere waren nicht konkret geplant.3 Zugleich bestätigte die Bundesregierung Pläne, die Angelfischerei in die zu novellierende EU-Fischereikontrollverordnung einzubeziehen; das Ergebnis sei offen.3 Vertragsverletzungsverfahren wegen Mängeln bei Erhaltungszielen und Strafzahlungen wegen der FFH-Richtlinie gab es nicht.3
Warum das wichtig ist
Angelvereine leisten Gewässerpflege im Ehrenamt. Jede neue Auflage trifft zuerst die Vereine und den einzelnen Angler, nicht den Behördenapparat. Die Antwort zeigt: Der Bund schiebt Verantwortung an Länder und EU weiter, während auf europäischer Ebene neue Kontrollen vorbereitet wurden. Wer Breitensport will, muss Bürokratie für Freizeitsportler klein halten.
Was daraus wurde
Mit der Antwort 19/21236 war die Kleine Anfrage beantwortet.3 Die angekündigte Einbindung der Angelfischerei kam: Nach einer Änderung der EU-Fischerei-Kontrollverordnung aus dem Jahr 2023 muss Deutschland seit dem 10. Januar 2026 sicherstellen, dass sich Meeresangler registrieren und bestimmte Fänge elektronisch melden. Dafür gibt es die RecFishing-App. Bis zu einer nationalen Rechtsvorschrift ist die Meldung zunächst freiwillig.4 Selbst das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein sieht den Nutzen nicht im Verhältnis zum Aufwand.4
Für uns bleibt klar: Ehrenamt braucht Entlastung statt neuer Pflichten.5
Fazit
Die Anfrage hat früh gezeigt, wohin die Reise geht: mehr Kontrolle für Freizeitangler. Wir fordern Augenmaß: keine pauschalen Verbote, keine Meldepflichten ohne nachgewiesenen Nutzen, Mitsprache der Angelvereine. Wer die Natur pflegt, verdient Vertrauen.
Häufige Fragen
Ist Angeln in Natura-2000-Gebieten verboten?
Nicht generell. Verbote richten sich nach dem jeweiligen Schutzgut, zuständig sind die Länder.3
Warum sank das Tageslimit für Dorsch?
Die Bundesregierung begründete die Senkung von sieben auf fünf Dorsche mit erheblichen Quotenkürzungen zur Erholung der Bestände in der Ostsee.3
Müssen Meeresangler heute ihre Fänge melden?
Nach der EU-Regel ja, bestimmte Fänge per App. Bis zu einer nationalen Rechtsvorschrift erfolgt die Erfassung zunächst freiwillig.4
Quellen
- AfD-Fraktion im Bundestag: Auswirkungen von Einschränkungen in der Freizügigkeit von Sportfischern, 23.07.2020. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/20938: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Auswirkungen von Einschränkungen in der Freizügigkeit von Sportfischern“, 09.07.2020. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/21236: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/20938 „Auswirkungen von Einschränkungen in der Freizügigkeit von Sportfischern“, 23.07.2020. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Nordkurier (Deutsche Presse-Agentur): App für Meeresangler startet im Februar, 21.01.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
- sportfrei.de: Ehrenamt im Sport stärken: Wie wir für die Sportnation Deutschland kämpfen, 06.03.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩


