FC Bundestag: Ausgrenzung hat auf dem Platz nichts verloren

KW 12/2024 · AK-Aktuell · Freitag, 22.03.2024

Kurz gesagt: Am 21. März 2024 beschloss die Mitgliederversammlung des FC Bundestag, dass eine AfD-Mitgliedschaft mit der Mitgliedschaft im Verein unvereinbar sei. Wir haben angekündigt, den Beschluss juristisch anzufechten.1 Ein Jahr später gab uns das Landgericht Berlin II recht: Der Beschluss ist nichtig.2

Unvereinbarkeitsbeschluss im FC Bundestag: Ausgrenzung hat auf dem Platz nichts verloren

Der FC Bundestag ist die Mannschaft aller Abgeordneten, nicht einer Mehrheit. Trotzdem hat seine Mitgliederversammlung im März 2024 versucht, AfD-Abgeordnete grundsätzlich auszuschließen. Hier liest Du, was beschlossen wurde, wie wir reagiert haben und wie die Sache vor Gericht ausging.

Faktenlage

Laut Satzung vertritt der FC Bundestag „überparteilich und interfraktionell die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Dennoch fasste die Mitgliederversammlung einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegen AfD-Mitglieder. Die bestehenden Einzelmitgliedschaften blieben davon unberührt, weil Mitglieder nur einzeln und nur wegen schwerer Satzungsverstöße ausgeschlossen werden können.1

Jörn König, damals sportpolitischer Sprecher der Fraktion und selbst Mitglied im FC Bundestag, erklärte in der Pressemitteilung: „Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieser Ausgrenzungsbeschluss einer Demokratie nicht angemessen. Wir werden diesen Beschluss juristisch anfechten.“ Er erinnerte daran, dass die gemeinsame Mannschaft 2022 einen Titel bei der Parlaments-EM gewonnen hatte, und sprach von einer politischen Instrumentalisierung des Vereins, vor allem durch junge Abgeordnete von SPD und Grünen.1

Der Kapitän des Vereins, Mahmut Özdemir (SPD), begründete den Beschluss damit, man wolle keine Mitglieder dulden, die als AfD-Mitglieder „das Paktieren mit dem Rechtsextremismus“ vollziehen oder billigend in Kauf nehmen.3

Was wir fordern

  • Die Satzung gilt für alle. Wer nach ihr Mitglied werden kann, darf nicht per Mehrheitsbeschluss ausgesperrt werden.
  • Fair Play gilt auch im Parlamentssport. Gegner stellt man mit Argumenten, nicht durch Ausschluss.
  • Rechtsstaat statt Gesinnungsprüfung: Wer Regeln ändern will, muss das ordentliche Verfahren gehen.

Warum das wichtig ist

Schon 2018 gab es Streit, wer von uns in der Parlamentsmannschaft mitspielen darf.4 Der Beschluss von 2024 ging weiter: Er sollte eine ganze Fraktion grundsätzlich vom gemeinsamen Sport ausschließen. Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein so handelt, wirkt das bis in jeden Sportverein. Dort gilt: Wer sich an die Regeln hält, spielt mit. Genau das muss auch im Bundestag gelten.

Was daraus wurde

Vier AfD-Bundestagsabgeordnete klagten gegen den Beschluss. Das Landgericht Berlin II stellte am 11. März 2025 fest, dass er aus formellen Gründen nichtig ist. Nach der Satzung kann jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestages Mitglied werden, eine Einschränkung ginge nur über eine Satzungsänderung. Ob es sachliche Gründe für den Beschluss gab, war für das Gericht unerheblich. Das Urteil war damals noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 85 O 64/24).2, 3 Wie der Verein danach mit dem Urteil umgegangen ist, haben wir im Mai 2026 beschrieben.5

Fazit

Wir haben angekündigt, den Beschluss anzufechten, und wir haben vor Gericht gewonnen. Der Fall zeigt: Ausgrenzung lässt sich nicht per Handzeichen beschließen. Im Sport zählen Regeln, Fairness und Mannschaftsgeist. Das gilt auch für Abgeordnete.

Häufige Fragen

Was hat der FC Bundestag im März 2024 beschlossen?
Die Mitgliederversammlung erklärte AfD-Mitgliedschaft und Vereinsmitgliedschaft für unvereinbar.1

Wer hat dagegen geklagt?
Vier Bundestagsabgeordnete der AfD. Sie wollten die Nichtigkeit des Beschlusses feststellen lassen.2

Wurden AfD-Abgeordnete aus dem Verein ausgeschlossen?
Nein. Laut Landgericht waren die Kläger bis zum Urteil nicht ausgeschlossen worden.2

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Jörn König: SPD und Grüne instrumentalisieren den FC Bundestag politisch, Pressemitteilung, 22.03.2024. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  2. Landgericht Berlin II: Landgericht Berlin II erklärt Vereinsbeschluss zur Mitgliedschaft im FC Bundestag für nichtig, Pressemitteilung 4/2025, 11.03.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  3. ZDFheute: FC Bundestag: AfD darf laut Gerichtsurteil mitkicken, 11.03.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩
  4. sportfrei.de: FC Bundestag 2018: Sport soll verbinden, nicht spalten, 18.01.2018. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  5. sportfrei.de: Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein Recht beugt, 21.05.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩

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