Umsatzsteuer auf Vereinsbeiträge: Bundesregierung lässt Sportvereine im Ungewissen

KW 45/2026 · AK-Aktuell · Donnerstag, 05.11.2026

Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge: Die Bundesregierung hat keinen Plan

Kurz gesagt: Fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen erwartet die Bundesregierung „keine rasche Lösung“. Wie viele der rund 86.000 Sportvereine betroffen sind, weiß sie nicht. Eine Anweisung an die Finanzämter, das Urteil vorerst nicht anzuwenden, erwägt sie nicht. Für die Vereine bleibt die Rechtsunsicherheit. Wir fordern eine klare gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für den gemeinnützigen Sportbetrieb der Vereine.1, 2

Du bist Kassenwart, Vorsitzender oder einfach Mitglied in einem Sportverein? Dann betrifft Dich diese Antwort direkt. Die Frage, ob Dein Mitgliedsbeitrag umsatzsteuerpflichtig ist, ist seit November 2025 offen. Die Bundesregierung hat jetzt schriftlich bestätigt, dass sie daran so schnell nichts ändern will.

Die Faktenlage

Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Folgen des Urteils gefragt.3 Die Antwort liegt seit dem 27. Oktober 2026 als Drucksache vor und wurde am 3. November 2026 in den Parlamentsnachrichten des Bundestages zusammengefasst.2, 1

Auslöser ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (V R 4/23). Der Leitsatz ist eindeutig: Die Verwaltungspraxis, Leistungen von Sportvereinen an ihre Mitglieder als nicht steuerbar zu behandeln, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht.4

  • Betroffen: Die Bundesregierung bestätigt, dass gemeinnützige Sportvereine von den Grundsätzen des Urteils betroffen sind. Jahresbeiträge können nach dem Bundesfinanzhof eine Gegenleistung für Dienstleistungen des Vereins sein und damit steuerbar werden.2
  • Keine Zahlen: Wie viele der rund 86.000 Sportvereine in Deutschland betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht sagen. Auch eine Schätzung sei nicht verlässlich möglich.2
  • Keine Gespräche: Außer den laufenden Gesprächen mit den Finanzbehörden der Länder hat die Bundesregierung seit dem Urteil keine weiteren Gespräche zu dem Thema geführt.2
  • Keine Frist: Eine rasche Lösung sei „nicht zu erwarten“. Ob die Verwaltung ihre Regeln anpasst oder dem Gesetzgeber eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorschlägt, bleibe „abzuwarten“.2
  • Keine Übergangsanweisung: Eine Anweisung an die Finanzämter, das Urteil vorerst nicht anzuwenden, erwägt die Bundesregierung nicht.2

Warum das wichtig ist

Die Bundesregierung schreibt, für die Vereine ändere sich vorerst nichts. Gleichzeitig dürfen sie ihre Beiträge aber auch nach dem Urteil als steuerbar behandeln, Umsatzsteuer abführen und Vorsteuer ziehen. Zwei Wege, beide erlaubt, keiner rechtssicher auf Dauer.2 Für einen ehrenamtlich geführten Verein heißt das: Er muss eine Steuerfrage entscheiden, die selbst das Finanzministerium offenlässt.

Die Länder haben das Problem erkannt. Saarland, Bremen und Niedersachsen haben im Bundesrat eine Entschließung „zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine“ eingebracht.5 Die Bundesregierung kennt nach eigenen Worten die Warnungen von Bundesrat und Verbänden vor Rechtsunsicherheit, zieht daraus aber keine Konsequenz.2

Wer zuständig ist

Zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. Es hat die Antwort im Namen der Bundesregierung übermittelt.2 Eine gesetzliche Lösung kann nur der Bundestag beschließen. Genau dort liegt seit Mai 2026 unser Antrag.

Widersprüche und offene Fragen

Die Bundesregierung will eine zusätzliche Belastung der Vereine „soweit irgend möglich“ vermeiden. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung nach europäischem Recht lehnt sie aber mit Blick auf den Vorsteuerabzug beim Bau von Sportstätten ab, auch kommunaler.2 Das ist ein echtes Abwägungsproblem. Es rechtfertigt aber nicht, ein Jahr lang nichts vorzulegen und die Vereine mit der Entscheidung allein zu lassen.

Offen bleibt: Wann legt das Finanzministerium einen Vorschlag vor? Wie schützt es Vereine, die sich bisher an die Verwaltungsauffassung gehalten haben, dauerhaft vor Nachforderungen? Und warum erhebt die Bundesregierung nicht einmal, wie viele Vereine betroffen sind?

Was wir fordern

Unser Antrag „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken“ liegt dem Bundestag seit dem 20. Mai 2026 vor. Eingebracht haben ihn unter anderem Lars Schieske, Jörn König und Thomas Korell.6, 7 Darin fordern wir:

  • eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine, also für ihren gemeinnützigen Sportbetrieb,
  • eine Reform des Umsatzsteuerrechts, die die Folgen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Vereine abmildert,
  • eine höhere Kleinunternehmergrenze speziell für Vereine,
  • ein bundesweites Programm zur steuerlichen und rechtlichen Entlastung ehrenamtlicher Strukturen.6

Vor diesem Steuerrisiko haben wir bereits im März 2026 gewarnt.8 Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Ohne Druck aus dem Parlament passiert nichts.

Fazit

Ohne Ehrenamt läuft nichts. Wer will, dass Vereine Kinder trainieren, Plätze pflegen und Wettkämpfe ausrichten, darf sie nicht mit einer ungelösten Steuerfrage allein lassen. Die Bundesregierung muss jetzt eine gesetzliche Regelung vorlegen. Unser Antrag liegt auf dem Tisch. Er muss beraten und beschlossen werden.

Häufige Fragen

Muss mein Verein jetzt Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge zahlen?
Nach der Antwort der Bundesregierung ändert sich vorerst nichts: Die Finanzverwaltung ist an die bisherige Rechtslage gebunden. Vereine dürfen ihre Beiträge aber auch nach dem Urteil als steuerbar behandeln.2 Lass Dich im Einzelfall von einem Steuerberater oder Deinem Landessportbund beraten.

Was hat der Bundesfinanzhof entschieden?
Er hat am 13. November 2025 entschieden, dass die bisherige Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit von Vereinsleistungen an Mitglieder dem Unionsrecht widerspricht.4

Wann kommt eine Neuregelung?
Die Bundesregierung nennt keinen Termin und erwartet keine rasche Lösung.2

Quellen

  1. Deutscher Bundestag, heute im bundestag 878/2026: Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen, 03.11.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1230850 (abgerufen am 03.11.2026) ↩ ↩
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8811: Antwort der Bundesregierung „Umsatzsteuer für gemeinnützige Sportvereine infolge des Bundesfinanzhof-Urteils von 2025“, 27.10.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/088/2108811.pdf (abgerufen am 03.11.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8499: Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Umsatzsteuer für gemeinnützige Sportvereine. https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108499.pdf (abgerufen am 03.11.2026) ↩
  4. Bundesfinanzhof: Urteil vom 13. November 2025, V R 4/23 – Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins. https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620064/ (abgerufen am 03.11.2026) ↩ ↩
  5. Bundesrat, Drucksache 361/26: Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen – Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine, 10.06.2026. https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0361-26.pdf (abgerufen am 03.11.2026) ↩
  6. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6034: Antrag der Fraktion der AfD „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106034.pdf (abgerufen am 03.11.2026) ↩ ↩
  7. sportfrei.de: Antrag Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz: Entlasten statt Sonntagsreden, 20.05.2026. https://sportfrei.de/ak-aktuell/antrag-sportvereine-ehrenamt-katastrophenschutz/ (abgerufen am 03.11.2026) ↩
  8. sportfrei.de: Es droht die Umsatzsteuer für Sportvereine – Belastung für Ehrenamt und Sportnation Deutschland, 09.03.2026. https://sportfrei.de/ak-aktuell/es-droht-die-umsatzsteuer-fuer-sportvereine-belastung-fuer-ehrenamt-und-sportnation-deutschland/ (abgerufen am 03.11.2026) ↩

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