KW 41/2025 · AK-Aktuell · Dienstag, 07.10.2025
Kurz gesagt: Mit dem Antrag 21/2032 fordern wir ein Förderprogramm von 40 Milliarden Euro über fünf bis acht Jahre, um Deutschlands Sportstätten zu sanieren und zu modernisieren, mit 90 Prozent Bundesanteil.1, 2 Der Sportausschuss empfiehlt die Ablehnung, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen unsere Stimmen.3
Antrag 21/2032: Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden
Gesperrte Hallen, kaputte Böden, geschlossene Bäder: Wenn Du Kinder im Verein hast, kennst Du das. Viele Sportstätten stammen aus der Zeit der „Goldenen Pläne“ und wurden nie ausreichend instand gehalten.2 Hier liest Du, was wir dagegen tun wollen.
Faktenlage
- Kommunen am Limit: Nach einer Erhebung des Deutschen Instituts für Urbanistik im Auftrag der KfW befürchten vier von zehn Kommunen, dass Sportangebote wegen maroder Hallen oder Schwimmbäder wegfallen oder reduziert werden müssen.2
- Freiwillige Aufgabe: Sportstätten gehören zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Bei knappen Haushalten stehen sie hinter den Pflichtaufgaben zurück.2
- Zu wenig Geld vom Bund: Der Koalitionsvertrag sieht mindestens eine Milliarde Euro für Sportstätten vor. Der DOSB bezifferte den Investitionsbedarf schon 2018 auf über 31 Milliarden Euro.2
- Vereine in Not: Laut Sportentwicklungsbericht hat fast jeder fünfte der knapp 90.000 Sportvereine große Probleme mit dem Zustand seiner Sportstätte, fast 4.000 Vereine sehen sich in ihrer Existenz bedroht.2
Was wir mit dem Antrag fordern
Die Bundesregierung soll2
- ein Förderprogramm von 40 Milliarden Euro, verteilt auf fünf bis acht Jahre, für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten auflegen,
- eine Beteiligungsquote von 90 Prozent Bund und 10 Prozent Länder einführen,
- sich gemeinsam mit den Ländern für weniger Bürokratie einsetzen,
- bestehende Förderprogramme gezielt für strukturschwache Regionen öffnen,
- dafür sorgen, dass Fördermittel bedarfsgerecht und niederschwellig eingesetzt werden.
Die Debatte im Bundestag
Der Bundestag hat den Antrag am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten.4 Lars Schieske nannte Beispiele aus Berlin, Dresden, Regensburg, Nordhausen und seiner Heimatstadt Cottbus, wo das Lausitz Velodrom dringend saniert werden muss. Die Förderung müsse einfach, schnell und unbürokratisch sein.4 Jörn König erklärte, woher die 40 Milliarden Euro kommen: 2018 haben DOSB, Städte- und Gemeindebund und Städtetag einen Sanierungsbedarf von 31 Milliarden Euro festgestellt, seitdem ist die Inflation hinzugekommen.4 Thomas Korell sprach vom Zerfall der Daseinsvorsorge, von geschlossenen Bädern und Kindern ohne Schwimmunterricht.4
Union und SPD verwiesen auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen und auf die Maßnahmen der Bundesregierung. Die Grünen warfen uns Milliardenforderungen ohne tragfähiges Konzept vor, die Linke verwies auf ihren eigenen „Goldenen Plan Sport“.4
Wer zuständig ist und wie es weitergeht
Der Antrag ging federführend an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt, mitberatend an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.3 Mit der Beschlussempfehlung 21/3367 vom 18. Dezember 2025 empfiehlt der Sportausschuss die Ablehnung. Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.3, 5 Wie groß der Sanierungsstau heute ist, haben die Kommunen im September 2026 im Sportausschuss geschildert.6
Fazit
Wer Sportnation sein will, braucht Hallen, Plätze und Bäder, die offen sind. Zuständigkeiten hin- und herzuschieben repariert kein Dach. Wir bleiben dabei: 40 Milliarden Euro, schnell und unbürokratisch, damit Vereine und Schulen wieder Sport machen können.
Häufige Fragen
Warum 40 Milliarden Euro?
Der DOSB bezifferte den Bedarf schon 2018 auf über 31 Milliarden Euro. Seitdem ist die Inflation hinzugekommen.2, 4
Ist nicht das Land zuständig?
Die Sportstättenförderung liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern. Angesichts des Sanierungsstaus sehen wir den Bund trotzdem in der Verantwortung, mit einem langfristigen Bundesprogramm.2
Wie ist der Stand im Bundestag?
Die Beschlussempfehlung 21/3367 liegt vor und lautet Ablehnung. Die Abstimmung im Plenum steht aus.5
Quellen
- AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden (Antrag), 07.10.2025. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032: Antrag der Fraktion der AfD „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“, 07.10.2025. PDF (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3367: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Sport und Ehrenamt zu dem Antrag 21/2032, 18.12.2025. PDF (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 21/31, 31. Sitzung vom 9. Oktober 2025, Tagesordnungspunkt 15: Reden Lars Schieske (AfD) S. 3319, Jörn König (AfD) S. 3324, Thomas Korell (AfD) S. 3325. PDF (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, DIP: Vorgang 326562 „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“, Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩
- sportfrei.de: 30. Sitzung Sportausschuss am 23.09.2026: 21,6 Mrd. Euro Sanierungsstau bei Sportstätten, 26.09.2026. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩
