Antrag Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz: Entlasten statt Sonntagsreden

KW 21/2026 · AK-Aktuell · Mittwoch, 20.05.2026

Kurz gesagt: Mit dem Antrag 21/6034 fordern wir ein Sportvereinsentlastungsgesetz, höhere Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche, Steuervorteile für Arbeitgeber von Feuerwehrleuten und THW-Helfern sowie Investitionen in den Katastrophenschutz.1, 2 Der Bundestag hat den Antrag am 21. Mai 2026 ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt.3, 4

Antrag 21/6034: Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken

Ob Jugendtrainer, Kassenwart oder Feuerwehrmann: Ohne Ehrenamt steht in Deutschland der Sportplatz leer und das Löschfahrzeug in der Halle. Genau diese Menschen tragen heute die Last steigender Kosten, wachsender Bürokratie und neuer Steuerpflichten. Hier liest Du, was wir mit unserem Antrag ändern wollen.

Faktenlage

  • Kosten und Bürokratie: Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk stehen durch steigende Energie- und Betriebskosten, Preissteigerungen, zunehmende Bürokratie und verschärfte steuerliche Rahmenbedingungen massiv unter Druck.2
  • Umsatzsteuer: Nach Urteilen von EuGH und Bundesfinanzhof (Az. V R 48/20) können sich Vereine nicht mehr auf eine Steuerbefreiung nach EU-Recht berufen. Auf Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, im Zweckbetrieb 7 Prozent.2
  • Nachwuchs: Die Ganztagsschule nimmt Kindern und Jugendlichen Zeit und Zugang zum Verein. Die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt stockt.2
  • Katastrophenschutz: Freiwillige Feuerwehren und das THW sind vielerorts personell unterbesetzt und materiell unzureichend ausgestattet.2

Was wir mit dem Antrag fordern

Die Bundesregierung soll ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept vorlegen. Die wichtigsten Punkte:2

  • ein Sportvereinsentlastungsgesetz: keine generelle Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen, Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 100.000 Euro, Freibetrag für die Körperschaftsteuer von 5.000 auf 20.000 Euro, Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb,
  • Übungsleiterfreibetrag auf 4.000 Euro und Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro im Jahr,
  • Steuerermäßigung für Arbeitgeber, die Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW und anderen Rettungsorganisationen freistellen: bis zu 1.500 Euro weniger steuerpflichtiger Gewinn je Einsatzkraft und Jahr oder fortgezahlte Löhne als Betriebsausgabe,
  • Sportvereine in den Ganztag einbinden, mit kostenfreier Nutzung von Sporthallen und Schulgelände,
  • Nachwuchs im Ehrenamt fördern: Schulungen bezuschussen, Förderzugänge über ein zentrales Online-Portal vereinfachen, Nachweispflichten abbauen,
  • Feuerwehr und THW stärken: Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge, Drohnen und Schutzkleidung, Jugendarbeit fördern, Ehrenamt und Beruf besser vereinbaren.

Warum das wichtig ist

Wer freiwillig hilft, entlastet den Staat. Trotzdem behandelt das Steuerrecht Vereine heute eher wie Betriebe als wie Gemeinwohlträger. Wir halten die Entlastung über das Steuerrecht für den effizienteren Weg als neue Förderprogramme, weil sie keinen zusätzlichen Verwaltungsapparat braucht und direkt bei den Vereinen ankommt.2 Am Tag der Überweisung hat Jörn König in der Vereinbarten Debatte zum Ehrenamt unsere Forderungen vorgestellt und klargestellt: Reden allein hilft dem Ehrenamt nicht.3

Wer zuständig ist und wie es weitergeht

Federführend berät der Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Mitberatend sind der Innenausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.3, 4 Der Beratungsstand im Bundestag lautet „Überwiesen“. Eine Beschlussempfehlung liegt noch nicht vor.4 Zuständig in der Bundesregierung ist der Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Was wir zur Entlastung des Ehrenamts schon früher gefordert haben, liest Du hier.5

Fazit

Lob für das Ehrenamt gibt es genug. Was fehlt, sind weniger Formulare, weniger Steuerlast und bessere Ausrüstung. Mit 21/6034 liegt der Plan auf dem Tisch. Wir bleiben dran, bis der Ausschuss ihn berät und der Bundestag entscheidet.

Häufige Fragen

Was ist das Sportvereinsentlastungsgesetz?
Ein Gesetz, das unser Antrag fordert: keine generelle Steuererklärungspflicht unterhalb der Freigrenzen, höhere Freigrenzen und Freibeträge und eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine.2

Was hat der Antrag mit Feuerwehr und THW zu tun?
Arbeitgeber, die Einsatzkräfte freistellen, sollen steuerlich entlastet werden. Dazu kommen Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge und Schutzkleidung.6

Wie ist der Stand im Bundestag?
Der Antrag wurde am 21. Mai 2026 im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen und liegt beim Ausschuss für Sport und Ehrenamt.4

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern (Antrag), 20.05.2026. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6034: Antrag der Fraktion der AfD „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“, 20.05.2026. PDF (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 21/80, 80. Sitzung vom 21. Mai 2026: Rede Jörn König (AfD) in der Vereinbarten Debatte zum Ehrenamt, S. 9547; Zusatzpunkt 3a, Überweisung im vereinfachten Verfahren, S. 9572 f. PDF (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩
  4. Deutscher Bundestag, DIP: Vorgang 335097 „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken“, Beratungsstand: Überwiesen. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  5. sportfrei.de: Ehrenamt verdient mehr als schöne Worte: Entlastung statt Symbolik, 17.06.2025. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩
  6. Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag: AfD will Sportvereine, Feuerwehren und THW stärken, 21.05.2026. Link (abgerufen am 09.10.2026) ↩

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