KW 32/2020 · AK-Aktuell · Mittwoch, 05.08.2020
Kurz gesagt: Im August 2020 kündigten die Telekom Baskets Bonn ihrem Spieler Joshiko Saibou fristlos, nachdem er an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin teilgenommen hatte.1, 2 Die AfD-Fraktion sah darin eine Bestrafung aus politischen Gründen.1 Der Rechtsstreit endete im November 2020 mit einem Vergleich.2
Fall Saibou: Mündige Athleten dürfen ihre Meinung sagen
Funktionäre fordern gern den „mündigen Athleten“. Was passiert, wenn ein Sportler seine Meinung dann tatsächlich öffentlich zeigt, war 2020 am Fall des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou zu sehen. Hier liest Du, was geschah, wie wir es bewertet haben und wie der Streit ausging.
Faktenlage
Saibou nahm am 1. August 2020 an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin teil. Mit Schreiben vom 3. August 2020 kündigten ihm die Telekom Baskets außerordentlich und fristlos.2 Bonns Präsident Wolfgang Wiedlich begründete das damit, man könne „ein permanentes Infektionsrisiko, wie es der Spieler Saibou darstellt“, weder gegenüber dem eigenen Team noch gegenüber anderen BBL-Teams verantworten.1
Jörn König, damals Obmann der AfD-Fraktion im Sportausschuss und sportpolitischer Sprecher, erklärte in der Pressemitteilung: „Das ist eindeutig eine Bestrafung aus politischen Gründen und dazu eine klare Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit.“ Er wies darauf hin, dass die Mannschaft zu diesem Zeitpunkt weder zusammen spielte noch trainierte. Die Pokalrunde sollte erst ab Mitte Oktober beginnen, die Meisterschaft Anfang November.1
Was wir fordern
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für Profisportler, einschließlich der Teilnahme an Demonstrationen.1
- Wer den mündigen Athleten fordert, muss auch unbequeme Meinungen aushalten.
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Sportler brauchen sachliche Gründe, keine politischen.
Warum das wichtig ist
Sportler sind Vorbilder, gerade für junge Menschen in den Vereinen. Wenn Athleten erleben, dass eine abweichende Meinung den Job kostet, schweigen sie. Das schadet dem Sport und der offenen Gesellschaft. Für uns stehen Athleten im Zentrum der Sportpolitik, als Leistungsträger und als Bürger mit Rechten.3
Was daraus wurde
Saibou focht die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bonn an (Aktenzeichen 2 Ca 1671/20). Er berief sich auf die Meinungsfreiheit und darauf, dass er längere Zeit keinen Kontakt zu seinen Mitspielern gehabt habe. Der Verein verwies auf eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag, Gesundheit und Fitness zu fördern. Im November 2020 schlossen beide Seiten einen Vergleich. Nähere Angaben machte das Gericht nicht.2 Eine gerichtliche Entscheidung, ob die Kündigung rechtmäßig war, gibt es damit nicht.
Fazit
Der Fall Saibou endete ohne Urteil. Die Frage bleibt: Wie viel Meinung darf ein Profisportler haben? Unsere Antwort ist klar. So viel, wie das Grundgesetz jedem Bürger zugesteht.
Häufige Fragen
Warum wurde Joshiko Saibou gekündigt?
Nach seiner Teilnahme an einer Corona-Demonstration in Berlin am 1. August 2020. Der Verein sah darin einen Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag.2
Wie ging der Rechtsstreit aus?
Mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Bonn im November 2020.2
Was kritisierte die AfD-Fraktion?
Eine Bestrafung aus politischen Gründen und eine Verletzung der Meinungsfreiheit.1
Quellen
- AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: König: Entlassung des Basketball-Profis Saibou widerspricht Forderung nach mündigen Athleten, Pressemitteilung, 05.08.2020. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Tichys Einblick: Ende des Rechtsstreits um den Corona-Demonstranten und Basketballer Saibou, 23.11.2020. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- sportfrei.de: Sportfördergesetz: Strukturreform ja, aber Athleten und Trainer ins Zentrum, 03.07.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩


