Kleine Anfrage Kunstrasen und Mikroplastik: Plätze für Vereine und Schulen sichern

KW 48/2019 · AK-Aktuell · Freitag, 29.11.2019

Kurz gesagt: Im November 2019 drohte nach Medienberichten ein EU-Verbot von Mikroplastik tausende Kunstrasenplätze zu treffen. Die AfD-Fraktion fragte nach Zahlen, Kosten und einem Plan für Vereine und Schulen.1, 2 Die Bundesregierung hatte kaum Daten und plante kein Sonderprogramm.3 Heute steht fest: Ab Oktober 2031 darf Kunststoffgranulat als Füllstoff nicht mehr verkauft werden.4

Kunstrasen und Mikroplastik: Ohne Plätze kein Training

Kunstrasenplätze sind das Rückgrat des Trainingsbetriebs vieler Fußball- und Hockeyvereine und werden im Schulsport genutzt. Als 2019 bekannt wurde, dass die EU Mikroplastik beschränken will, waren Vereine und Kommunen alarmiert. Unsere Fraktion wollte wissen, ob die Bundesregierung vorbereitet ist. Hier liest Du, was wir gefragt haben und was daraus wurde.

Faktenlage

Die Kleine Anfrage 19/15013 vom 12. November 2019 stellten die Abgeordneten Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Mariana Iris Harder-Kühnel und die AfD-Fraktion.2 Anlass waren Medienberichte, wonach Gummigranulat für Kunstrasen ab 2022 nicht mehr zulässig sein sollte. Der damalige Sportminister Horst Seehofer wollte sich laut diesen Berichten für eine Übergangsfrist von sechs Jahren einsetzen.2

Was wir gefragt haben

  • Wie viele Kunstrasenplätze gibt es, wie groß sind sie, und was kostet ihr Bau?
  • Welche öffentlichen Investitionen und Bundesmittel flossen in den letzten zehn Jahren in Kunstrasenplätze?
  • Wie viele Plätze, Kommunen, Schüler und Vereine wären von einer Schließung betroffen?
  • Ist ein Verbot ohne Ausnahme verhältnismäßig, und strebt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung an?
  • Wie viel Gummigranulat gelangt von deutschen Plätzen in die Meere?
  • Gibt es einen Plan oder ein Sonderprogramm für Ersatzinvestitionen?2

Was die Bundesregierung antwortete

Die Antwort 19/15610 erschien am 29. November 2019.3 Eigene Zahlen hatte der Bund nicht. Für den Spielbetrieb des Deutschen Fußball-Bundes sind rund 5.000 Kunststoffrasenplätze gemeldet, dazu rund 1.000 Minispielfelder und 286 ganz oder teilweise für Hockey genutzte Plätze. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft beauftragte eine Expertise für einen digitalen Sportstättenatlas.3

Über 50 Jahre gerechnet kostet ein Platz mit Gummi- und Sandverfüllung nach einer zitierten Berechnung 61.496 Euro pro Jahr, ein sandverfüllter 41.398 Euro.3 Aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen wurden elf Projekte mit Kunstrasenplätzen mit insgesamt 23,5 Millionen Euro gefördert, im Leistungssport vier Sanierungen mit 566.300 Euro.3

Zur Kernfrage schrieb die Bundesregierung, eine Schließung von Kunstrasenplätzen sei „nie vorgesehen gewesen“. Daten zum Eintrag von Granulat in die Meere lagen ihr nicht vor, Handlungsbedarf sah sie trotzdem. Ein Sonderprogramm für Ersatzinvestitionen plante sie nicht.3

Warum das wichtig ist

Ein Kunstrasenplatz ist für viele Vereine die Fläche, auf der das ganze Jahr trainiert wird. Jede Umrüstung kostet Geld, das Vereine und Kommunen nicht haben. Die Antwort zeigt: Der Bund wusste nicht, wie viele Plätze betroffen sind, und wollte sich an den Folgekosten nicht beteiligen. Wir brauchen Hallen, Plätze und Trainer, keine Auflagen ohne Finanzierung.

Was daraus wurde

Mit der Antwort 19/15610 war die Kleine Anfrage beantwortet.3 Im Herbst 2023 verabschiedete die EU-Kommission die Beschränkung: Verboten wird unter anderem der Verkauf von Kunststoffgranulat als Füllstoff für Sportbeläge. Das Verbot greift nach einer Übergangszeit von acht Jahren am 16. Oktober 2031. Bestehende Plätze dürfen weiter genutzt werden, gelagertes Granulat darf nachgestreut werden.4 Für eine Umrüstung rechnet der DFB mit rund 60.000 Euro je Großspielfeld.4

Die Schließung blieb damit aus, die Kosten der Umstellung landen aber bei Vereinen und Kommunen. Wie es um die Sportinfrastruktur insgesamt steht, haben wir aus dem Sportausschuss berichtet.5

Fazit

Die befürchtete Schließung kam nicht, die lange Übergangsfrist gibt Planungssicherheit. Die Rechnung für die Umrüstung ist aber offen. Wir fordern: Der Bund beteiligt sich an der Umstellung, bevor ab 2031 kein neues Granulat mehr gekauft werden darf.

Häufige Fragen

Müssen Kunstrasenplätze mit Granulat geschlossen werden?
Nein. Die weitere Nutzung bestehender Plätze und bereits gekauften Granulats ist nicht verboten.4

Ab wann gilt das Verkaufsverbot?
Nach einer Übergangszeit von acht Jahren ab dem 16. Oktober 2031.4

Plante der Bund 2019 ein Förderprogramm für die Umrüstung?
Nein. Die Bundesregierung plante kein Sonderprogramm.3

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Bundestag: Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen, 29.11.2019. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/15013: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen“, 12.11.2019. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/15610: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/15013 „Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen“, 29.11.2019. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Deutscher Fußball-Bund: Mikroplastik: Alle Infos zu Kunststoffrasenplätzen (FAQ). Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  5. sportfrei.de: 23. Sitzung Sportausschuss am 06.05.2026: Seniorensport und Sportinfrastruktur, 07.06.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩

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