Notfallreform: Rettungsdienst anerkannt, Ehrenamt im Bevölkerungsschutz vergessen

KW 43/2026 · AK-Aktuell · Freitag, 23.10.2026

Kurz gesagt: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Rettungsdienst wird endlich als eigene medizinische Leistung anerkannt. Doch seine Kosten bleiben an eine starre Ausgabenbremse gebunden, und der überwiegend ehrenamtlich getragene Bevölkerungsschutz kommt im Gesetz nicht vor. Wir fordern eine kostendeckende Finanzierung und echte Entlastung für die Ehrenamtlichen in Rettung und Katastrophenschutz.

Notfallreform: Der Rettungsdienst wird anerkannt, das Ehrenamt dahinter nicht

Wenn Du die 112 wählst, kommt Hilfe. Dass das so bleibt, hängt nicht nur an Berufsrettern, sondern an Zehntausenden Ehrenamtlichen bei DRK, Johannitern, Maltesern, ASB, DLRG und Feuerwehr. Sie stehen bereit, wenn ein Großschaden eintritt, und sie sind oft die Ersten am Einsatzort. Die neue Notfallreform setzt an der richtigen Stelle an, lässt aber genau diese Menschen und ihre Strukturen außen vor.

Faktenlage

Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung in der Fassung des Gesundheitsausschusses angenommen. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten zu, AfD und Linke enthielten sich. Ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wurden abgelehnt.1

Kern der Reform: Die medizinische Notfallrettung wird eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, statt wie bisher als reine Fahrtkosten abgerechnet zu werden. Leitstellen sollen Ersthelfer über Apps alarmieren, öffentlich zugängliche Defibrillatoren kommen in ein bundesweites Kataster. Für die Digitalisierung der Notfallrettung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro vorgesehen.1

Lars Schieske, Mitglied unseres Arbeitskreises, hat selbst im Rettungsdienst gearbeitet und das Gesetz ausgewertet. Sein Befund: Der Grundgedanke ist richtig, die Finanzierung nicht. Die Vergütung des Rettungsdienstes bleibt an die Grundlohnsumme gebunden, also an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen. Katastrophenschutz, Zivilschutz und Bevölkerungsschutz kommen im beschlossenen Gesetzestext nicht vor.2

Die AfD-Fraktion hatte im Gesundheitsausschuss beantragt, die Bindung an die Grundlohnsumme für die Notfallrettung aufzuheben, soweit das für eine flächendeckende und kostendeckende Versorgung nötig ist. Begründung: Vorhaltekosten für Rettungswagen, Wachen und Personal fallen auch ohne Einsatz an, gerade im ländlichen Raum. Alle anderen Fraktionen lehnten das ab.3

Warum das für das Ehrenamt wichtig ist

Das Deutsche Rote Kreuz nennt den Rettungsdienst in seiner Stellungnahme an den Bundestag das Bindeglied zum überwiegend ehrenamtlich getragenen Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Allein das DRK fährt rund 20.000 Einsätze pro Tag.4 Die Johanniter-Unfall-Hilfe zählt über 44.000 ehrenamtlich Aktive und mahnt, das System müsse bis hin zum Katastrophenschutz aufwachsen können.5

Wer den Rettungsdienst knapp hält, trifft also auch die ehrenamtlichen Strukturen, die im Ernstfall aufwachsen müssen: Fahrzeuge, Material, Ausbildung, Bereitschaften. Die Hilfsorganisationen, darunter die DLRG, haben gemeinsam gewarnt, dass eine starre Bindung an die Grundlohnrate ungeeignet ist, weil Personal, Fahrzeuge, Medizintechnik und Energie unabhängig von den Löhnen teurer werden.6

Widersprüche und offene Fragen

Die Ersthelfer-Apps, die jetzt im Gesetz stehen, hat die AfD-Fraktion schon im September 2025 beantragt: bundeseinheitliche Mindeststandards, Zusammenarbeit aller Systeme, Vernetzung mit den Defibrillatorregistern und eine gesicherte Finanzierung.7 Der Antrag wurde trotzdem abgelehnt.3 Wer freiwillige Ersthelfer alarmiert, verlässt sich auf Ehrenamt. Dann muss er dieses Ehrenamt auch absichern.

Im neuen Fachgremium für die Notfallrettung benennt der Spitzenverband der Krankenkassen 16 Mitglieder, die Länder je eines.3 Die Städte und Landkreise, die den Rettungsdienst tragen und am Ende die Rechnung bekommen, haben dort keinen eigenen Sitz.2 Den zusätzlichen Aufwand für Länder und Kommunen beziffert der Bericht auf rund 160 000 Euro im Jahr.3 Das halten wir für unrealistisch.

Was wir fordern

  • Kostendeckende Finanzierung: Die Notfallrettung wird von der Grundlohnbindung ausgenommen, soweit das für eine flächendeckende Versorgung nötig ist. Vorhaltung ist kein Luxus, sondern Einsatzbereitschaft.3
  • Arbeitgeber entlasten: Wer ehrenamtliche Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW oder anerkannten Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigt und für Einsätze freistellt, bekommt eine Steuerermäßigung. Das haben wir mit unserem Antrag zur Stärkung von Sportvereinen, Ehrenamt und Katastrophenschutz beantragt.8
  • Freistellung und Lohnfortzahlung: Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz brauchen einen bundesweiten Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung im Einsatz, wie wir es für die Rettungshundestaffeln fordern.9, 10
  • Ersthelfer verlässlich einbinden: Einheitliche Standards und eine gesicherte Finanzierung für Ersthelfer-Systeme, damit freiwillige Helfer überall gleich gut alarmiert und geschult werden.7

Fazit

Die Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische Leistung war überfällig, deshalb hat die AfD-Fraktion nicht dagegen gestimmt. Zustimmen konnte sie nicht, weil die Finanzierung wackelt und das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz übergangen wird. Für uns gilt: Wer im Ernstfall auf Freiwillige setzt, muss ihnen vorher den Rücken freihalten. Das bleibt unser Maßstab, auch für die nächste Sitzungswoche.

Häufige Fragen

Was ändert sich für Dich als Patient? Der Rettungsdienst darf Dich künftig auch vor Ort versorgen, ohne dass ein Transport ins Krankenhaus die Voraussetzung für die Bezahlung ist. Leitstellen sollen Ersthelfer per App alarmieren.1

Was ist die Grundlohnbindung? Die Vergütung darf nur so stark steigen wie die beitragspflichtigen Einkommen. Steigen Kosten für Fahrzeuge oder Energie schneller, entsteht eine Lücke.2, 6

Wie hat die AfD-Fraktion abgestimmt? Sie hat sich enthalten, weil sie die Anerkennung des Rettungsdienstes selbst gefordert hat, die Finanzierung aber für nicht gesichert hält.1, 2

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung, Textarchiv KW 42, 15.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578 (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  2. Lars Schieske: Notfallreform: Der Rettungsdienst bekommt Anerkennung, aber keine sichere Finanzierung, 19.10.2026. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/notfallreform-der-rettungsdienst-bekommt-anerkennung-aber-keine-sichere-finanzierung/ (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 21/8629, 14.10.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/086/2108629.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Deutsches Rotes Kreuz: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, Ausschussdrucksache 21(14)102(35). https://www.bundestag.de/resource/blob/1210860/21-14-00102-35-DRK-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩
  5. Johanniter-Unfall-Hilfe: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, 07.09.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1210838/21-14-00102-25-Johanniter-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩
  6. ADAC Luftrettung, ASB, DLRG, DRF Luftrettung, DRK, Johanniter, Malteser: Appell der Hilfsorganisationen zur Sicherung notfallmedizinischer Versorgung, 08.07.2026. https://www.drf-luftrettung.de/hubfs/260709_Gemeinsamer%20Appell%20der%20Hilfsorganisationen.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩
  7. Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen“, Drucksache 21/1752, 22.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101752.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩
  8. Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“, Drucksache 21/6034, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106034.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩
  9. Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Rettungshundestaffeln – Ehrenamtliche Leistung als tragende Säule des Bevölkerungsschutzes stärken und strukturell absichern“, Drucksache 21/8558, 13.10.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/085/2108558.pdf (abgerufen am 21.10.2026) ↩
  10. sportfrei.de: Antrag Rettungshundestaffeln: Ehrenamt im Bevölkerungsschutz absichern, 15.10.2026. https://sportfrei.de/ak-aktuell/antrag-rettungshundestaffeln-21-8558/ (abgerufen am 21.10.2026) ↩

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