Polizeikosten im Fußball: Sicherheit ist Staatsaufgabe, nicht Vereinssache

KW 22/2025 · AK-Aktuell · Dienstag, 27.05.2025

Kurz gesagt: Wir fordern eine bundesweit einheitliche Lösung für die Polizeikosten bei Fußballspielen, ohne Umlage auf die Vereine.1 Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025 dürfen Länder Fußballveranstalter an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligen.2 Bayern verzichtet darauf.3

Polizeikosten im Fußball: Sicherheit ist Staatsaufgabe

Wer zahlt, wenn bei einem Fußballspiel Hundertschaften im Einsatz sind? Diese Frage beschäftigt Vereine, Fans und Innenminister seit Jahren. Hier liest Du, was das Verfassungsgericht entschieden hat, wie die Länder reagieren und warum wir als Arbeitskreis Sport und Ehrenamt der AfD-Bundestagsfraktion vor einem Flickenteppich warnen.

Faktenlage

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar 2025 entschieden (1 BvR 548/22): Die Bremer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsbeschwerde der DFL blieb erfolglos. Auslöser war ein Gebührenbescheid über einen mittleren sechsstelligen Betrag für das Bundesligaspiel Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015.2

Bayern geht einen anderen Weg. Innenminister Joachim Herrmann kündigte direkt nach dem Urteil an, den bayerischen Profiklubs keine Rechnungen für Polizeieinsätze zu schicken. Die Sicherheitslage sei „eine staatliche Aufgabe“.4 Im Bayerischen Landtag bekräftigte er am 21. Mai 2025, man wolle mit den Vereinen reden, aber „auf keinen Fall Zwang ausüben“. Den Vereinen die Mehrkosten im Stadion in Rechnung zu stellen, bringe nur begrenzt etwas, weil viele Auseinandersetzungen auf den Anreisewegen stattfänden.3

Lars Schieske, Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt, erklärte in der Pressemitteilung: „Sicherheit im öffentlichen Raum ist und bleibt originäre Aufgabe des Staates – Vereine dürfen nicht für Gewaltbereitschaft Einzelner haften.“ Und: „Ein Flickenteppich durch föderale Alleingänge gefährdet den Wettbewerb und belastet gerade kleinere Vereine und Drittligisten massiv.“1

Was wir fordern

  • Eine bundesweit einheitliche Lösung ohne Umlage der Polizeikosten auf die Klubs.
  • Keine Haftung von Vereinen für die Gewaltbereitschaft Einzelner.
  • Erfolgreiche Ansätze wie Fanprojekte und vereinseigene Fansprecher weiter nutzen und flächendeckend ausbauen.
  • So die öffentlichen Kassen entlasten und das Konfliktpotenzial nachhaltig senken.1

Warum das wichtig ist

Ein Bundesligist kann eine Polizeirechnung verkraften. Ein Drittligist oder ein Regionalligaverein kann es oft nicht. Wenn jedes Land eigene Regeln macht, entscheidet der Standort über die Kosten, nicht die sportliche Leistung. Das verzerrt den Wettbewerb. Und es trifft die Falschen: Die Vereine sind nicht die Gewalttäter. Wer Gewalt ausübt, muss persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wer zuständig ist / Wie es weitergeht

Polizei und Gebührenrecht sind Sache der Länder. Das Urteil erlaubt eine Gebühr, es verpflichtet kein Land dazu. Darauf hat auch Herrmann im Landtag hingewiesen.3 Der Bund kann bei der Prävention helfen: Die Koalition hat zugesagt, die „Koordinierungsstelle Fanprojekte“ weiter zu unterstützen.5 Für eine einheitliche Linie müssen sich die Innenminister der Länder abstimmen. Diesen Druck halten wir aufrecht. Warum Vereine ohnehin am Limit arbeiten, haben wir hier beschrieben.6

Fazit

Sicherheit ist Staatsaufgabe. Vereine zahlen Steuern, bilden Nachwuchs aus und tragen das Ehrenamt. Sie dürfen nicht für Chaoten haften. Bayern zeigt, dass es ohne Gebühr geht. Wir wollen das für ganz Deutschland.

Häufige Fragen

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Die Bremer Gebühr für polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen ist verfassungsgemäß. Die Beschwerde der DFL blieb erfolglos.2

Müssen jetzt alle Länder Gebühren erheben?
Nein. Das Urteil erlaubt die Gebühr, es schreibt sie nicht vor. Bayern verzichtet darauf.3

Was schlagen wir stattdessen vor?
Eine bundesweit einheitliche Lösung ohne Umlage und den Ausbau von Fanprojekten und Fansprechern.1

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Bundesweit einheitliche Lösung für Polizeikosten bei Fußballspielen notwendig, Pressemitteilung, 27.05.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  2. Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen, Pressemitteilung Nr. 2/2025 vom 14. Januar 2025 zum Urteil 1 BvR 548/22. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩
  3. Bayerischer Landtag: Protokollauszug 51. Plenum vom 21.05.2025, Antrag Keine Abwälzung von Polizeikosten bei Sport- und Kulturveranstaltungen (Drs. 19/4674), Rede Staatsminister Joachim Herrmann. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Sonntagsblatt (epd): Herrmann will Fußballclubs nicht für Polizeieinsätze bezahlen lassen, 15.01.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  5. CDU, CSU und SPD: Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode, 2025, Abschnitt Sport und Fankultur, Zeilen 3767 bis 3768. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  6. sportfrei.de: Sportvereine am Limit – warum das Ehrenamt in Deutschland immer stärker unter Druck gerät, 03.05.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩

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