Sportstätten-Sanierung: Neue Förderrunde mit 333 Millionen, Bedarf in Milliarden

KW 44/2026 · AK-Aktuell · Freitag, 30.10.2026

Kurz gesagt: Seit dem 26. Oktober 2026 läuft die zweite Runde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit 333 Millionen Euro. Kommunen können sich bis zum 1. Februar 2027 bewerben.1 In der ersten Runde wurden Projekte für rund 7,5 Milliarden Euro angemeldet, gefördert wurden 314.2 Wir fordern ein langfristiges Programm von 40 Milliarden Euro statt jährlicher Losrunden.3

Sportstätten-Sanierung: Neue Förderrunde, aber die Lücke bleibt riesig

Die Halle Deines Vereins ist undicht, die Laufbahn hat Risse, das Hallenbad steht auf der Kippe? Dann ist jetzt Deine Gemeinde gefragt. Der Bund hat eine neue Förderrunde für kommunale Sportstätten gestartet. Wir zeigen Dir, was drinsteckt, wer sich bewerben kann und warum das Geld trotzdem nicht reicht.

Die Faktenlage

Für den Projektaufruf 2026/2027 stehen 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Städte, Gemeinden und Landkreise reichen ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein. Die Auswahl trifft danach der Haushaltsausschuss des Bundestages.1

Gefördert werden Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibäder, die öffentlich zugänglich sind. Der Bund gibt mindestens 250.000 Euro und höchstens 8 Millionen Euro je Projekt. Er trägt bis zu 45 Prozent der Kosten, die Kommune mindestens 55 Prozent. Nur bei einer bestätigten Haushaltsnotlage steigt der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent.4

Die Nachfrage zeigt, wie groß der Sanierungsstau ist. In der ersten Runde gingen über 3.600 Projektskizzen mit rund 7,5 Milliarden Euro Förderbedarf ein. Der Haushaltsausschuss wählte am 22. April 2026 genau 314 Projekte aus. Beim gesonderten Aufruf für Schwimmbäder kamen rund 939 Skizzen mit 3,2 Milliarden Euro Bedarf zusammen, gefördert werden 195 Bäder.2, 5

Warum das wichtig ist

Rechne einmal nach: 333 Millionen Euro gegen 7,5 Milliarden Euro Bedarf aus der ersten Runde. Das deckt nicht einmal fünf Prozent. Weniger als jede elfte eingereichte Projektskizze kam zum Zug.2 Wer leer ausging, muss sich jetzt neu bewerben und hoffen.

Für Deinen Verein heißt das: Selbst wenn ihm die Halle gehört, kann er nicht selbst beantragen. Antragsteller ist immer die Kommune; sie darf das Geld an den Verein weiterleiten.4 Ohne einen aktiven Bürgermeister und einen Gemeinderat, der den Eigenanteil beschließt, passiert nichts.

Wer zuständig ist

Das Programm gehört zum Bundesbauministerium, umgesetzt wird es vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Über die Projekte entscheidet der Haushaltsausschuss.2 Anlagen, die überwiegend dem Spitzensport oder dem Profisport dienen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.4 Für sie gibt es eigene Förderwege mit eigenen Verfahren.

Widersprüche und offene Fragen

  • Gerade die Kommunen mit dem größten Sanierungsstau haben das wenigste Geld. Wer 55 Prozent Eigenanteil nicht aufbringt, bewirbt sich gar nicht erst. Die 75-Prozent-Regel greift nur mit Bestätigung der Aufsichtsbehörde.4
  • Kunstrasenplätze mit Kunststoffgranulat sind nicht förderfähig.4 Zugleich darf dieses Granulat ab Oktober 2031 nicht mehr verkauft werden.6 Wie die Vereine die Umrüstung bezahlen sollen, beantwortet das Programm nicht.
  • Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, jede Runde steht unter dem Vorbehalt des Haushalts.4 Verlässliche Planung für Bauprojekte, die bis zu sechs Jahre laufen, sieht anders aus.

Was wir fordern

Jörn König, Thomas Korell und Lars Schieske haben mit den weiteren Abgeordneten unseres Arbeitskreises dazu den Antrag „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“ eingebracht.3 Der Bundestag hat ihn am 9. Oktober 2025 beraten und an den Sportausschuss überwiesen.7 Wir fordern:

  • Ein echtes Programm: 40 Milliarden Euro für die Sanierung der Sportstätten, verteilt auf fünf bis acht Jahre, statt einzelner Förderrunden.3
  • Der Bund zahlt den Großteil: 90 Prozent Bund, 10 Prozent Länder, damit nicht die ärmsten Kommunen leer ausgehen.3
  • Weniger Bürokratie: Fördermittel niederschwellig und bedarfsgerecht vergeben, damit auch kleine Gemeinden und ihre Vereine eine Chance haben.3
  • Strukturschwache Regionen zuerst: Förderprogramme gezielt für Gebiete im Strukturwandel öffnen.3
  • Offen abrechnen: Der Bund soll jedes geförderte Projekt mit Summe und Baufortschritt veröffentlichen. Förderung heißt messbare Ergebnisse.

Fazit

Jede sanierte Halle ist ein Gewinn für den Verein vor Ort. Aber mit 333 Millionen Euro je Runde verwaltet der Bund den Sanierungsstau, statt ihn abzubauen. Wir haben schon über die Schwimmbäder berichtet5 und über die erste Förderrunde im Sportausschuss.8 Unser Rat an Dich: Sprich jetzt mit Deiner Gemeinde, damit Euer Projekt bis zum 1. Februar 2027 eingereicht ist. Sport frei!

Häufige Fragen

Wer kann sich für die neue Förderrunde bewerben?
Städte und Gemeinden, Landkreise nur, wenn ihnen die Sportstätte gehört. Vereine reichen nicht selbst ein, ihre Anlagen können aber über die Kommune gefördert werden.4

Bis wann läuft die Frist?
Interessenbekundungen sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.1

Wie viel zahlt der Bund?
Bis zu 45 Prozent der Kosten, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent, je Projekt zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro.4

Was fordert die AfD-Fraktion?
Ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro über fünf bis acht Jahre mit 90 Prozent Bundesanteil.3

Quellen

  1. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2026/2027, Oktober 2026. Link (abgerufen am 28.10.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sanierung kommunaler Sportstätten, Förderrunden SKS I und SKS II. Link (abgerufen am 28.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“, Drucksache 21/2032, 07.10.2025, PDF. PDF (abgerufen am 28.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Projektaufruf 2026/2027 (SKS II), Nr. 3, 4 und 6, PDF. PDF (abgerufen am 28.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  5. sportfrei.de: Schwimmbad-Sanierung: 942 Bäder angemeldet, nur 195 gefördert, 22.10.2026. Link ↩ ↩
  6. sportfrei.de: Kunstrasen und Mikroplastik: Fünf Jahre bis zum Granulat-Aus, aber kein Plan, 27.10.2026. Link ↩
  7. Deutscher Bundestag, Textarchiv: Bundesweite Sanierung von Sportstätten erörtert, 09.10.2025. Link (abgerufen am 28.10.2026) ↩
  8. sportfrei.de: 11. Sitzung Sportausschuss am 05.11.2025: Sportstättensanierung mit 333 Mio. statt 40 Mrd. Link ↩

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