KW 43/2026 · AK-Aktuell · Mittwoch, 21.10.2026
Kurz gesagt: Das Sportfördergesetz ist am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die neue Spitzensport-Agentur in Leipzig wird jetzt aufgebaut, erste Förderentscheidungen im neuen System gibt es aber erst für den Zyklus nach den Sommerspielen 2028.1 Wir haben dem Gesetz zugestimmt und fordern jetzt: Athleten und Trainer mit Stimme in die Gremien, Vorstand nach Kompetenz, Förderung nach messbarer Leistung.2
Sportfördergesetz in Kraft: Jetzt entscheidet die Besetzung über den Erfolg
Ein Gesetz gewinnt keine Medaille. Ab heute zählt, wer in der Spitzensport-Agentur sitzt, wer entscheidet und nach welchen Maßstäben gefördert wird. Genau hier wird sich zeigen, ob die Reform den Athleten und Trainern hilft oder nur neue Verwaltung schafft.
Was ist passiert
Laut Bundesregierung ist das Sportfördergesetz (SpoFöG) am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die Spitzensportförderung des Bundes hat damit erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage. Kernstück ist die Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig, eine unabhängige Stiftung des öffentlichen Rechts.1
Die Agentur übernimmt zunächst die Förderung der olympischen Spitzenverbände. Später sollen die paralympische und die nichtolympische Verbandsförderung sowie die gezielte Förderung einzelner Athleten folgen. Sie soll Leistungspotenziale bewerten, Förderkonzepte entwickeln, Zielvereinbarungen mit den Verbänden schließen und deren Einhaltung prüfen. Als nächste Schritte nennt die Bundesregierung die Besetzung des Vorstands und die Einrichtung der Aufsichtsgremien. Die Förderbereiche gehen schrittweise vom Bundeskanzleramt auf die Agentur über.1
Staatsminister für Sport und Ehrenamt Ronald Rauhe sagte: „Deutschland soll wieder zu den erfolgreichsten Sportnationen der Welt gehören.“1
Wer in der Agentur das Sagen hat
Die Aufsicht führt ein Stiftungsrat mit zehn Mitgliedern aus Bundestag, Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium, Ländern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dessen Athletenkommission. Den Vorsitz hat das Bundeskanzleramt.3 Die Athleten haben damit eine Stimme, die Trainer keine eigene.
Thomas Korell hat diese Konstruktion bei der Verabschiedung im Bundestag am 10. Juli 2026 klar benannt: „Wer Zuwendungen erhält, sollte nicht im Aufsichtsgremium des Zuwendungsgebers sitzen.“ Jörn König und Lars Schieske forderten zwei stimmberechtigte Athletenvertreter und einen stimmberechtigten Trainersitz im Stiftungsrat.2, 4 Die AfD-Fraktion hat trotzdem zugestimmt, weil der Spitzensport Planungssicherheit braucht.4
Unsere Einordnung
Das Inkrafttreten ist richtig und überfällig. Aber der Zeitplan ist ein Problem: Wenn die ersten Förderentscheidungen im neuen System erst für den Zyklus nach Los Angeles 2028 fallen, läuft die Vorbereitung auf die nächsten Sommerspiele noch komplett im alten Verfahren.1 Für die Winterspiele 2030 hat das Bundeskanzleramt die Förderung für 2027 bereits nach altem Muster mit einer Kommission aus Bundeskanzleramt und DOSB entschieden: 30,6 Millionen Euro für die sieben olympischen Wintersportverbände.5
Das heißt für Dich: Die Reform wirkt frühestens in einigen Jahren. Bis dahin entscheidet sich viel bei der Besetzung von Vorstand und Gremien. Werden dort wieder die gleichen Funktionäre versorgt, ändert sich nichts außer dem Briefkopf.
Was wir fordern
- Vorstand nach Kompetenz: Offene Ausschreibung, Auswahl nach sportfachlicher und wirtschaftlicher Eignung, keine Versorgungsposten.
- Athleten und Trainer mit Stimme: Zwei stimmberechtigte, von den Athleten selbst benannte Vertreter und ein stimmberechtigter Trainersitz im Stiftungsrat. Im Sportfachbeirat die Zahl der Athleten- und Trainervertreter verdreifachen.4
- Keine Zuwendungsempfänger in der Aufsicht: Wer Fördermittel bekommt, kontrolliert sie nicht.2
- Förderung nach Leistung: Jede Zielvereinbarung mit messbaren Zielen, jährlich offengelegt. Die Messlatte bleibt der Medaillenspiegel: Sommerspiele Top 5, Winterspiele Top 3.
- Tempo: Ein verbindlicher Zeitplan für den Aufbau der Agentur, regelmäßig dem Sportausschuss vorgelegt.
Fazit
Das Gesetz steht, die Arbeit beginnt erst. Wir werden im Sportausschuss genau hinschauen, wer die Agentur führt und wofür das Geld fließt. Athleten und Trainer bringen die Leistung. Also gehören sie an den Tisch. Sport frei!
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Sportfördergesetz?
Laut Bundesregierung seit dem 21. Oktober 2026.1
Was macht die Spitzensport-Agentur?
Sie bewertet Leistungspotenziale, entwickelt Förderkonzepte und schließt Zielvereinbarungen mit den Verbänden. Sitz ist Leipzig.1
Wann fördert die Agentur erstmals selbst?
Die ersten Förderentscheidungen im neuen System sind für den Förderzyklus nach den Olympischen Sommerspielen 2028 vorgesehen.1
Wie hat die AfD-Fraktion abgestimmt?
Wir haben dem Gesetz am 10. Juli 2026 zugestimmt und zugleich Nachbesserungen bei der Besetzung des Stiftungsrats verlangt.4
Quellen
- Die Bundesregierung, Staatsminister für Sport und Ehrenamt: Über die Ziellinie: Sportfördergesetz in Kraft getreten, 21.10.2026. Link (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/90, Stenografischer Bericht der 90. Sitzung, 10.07.2026, S. 11221 A. Link (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩
- Die Bundesregierung, Staatsminister für Sport und Ehrenamt: Sportfördergesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Link (abgerufen am 21.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Plenum am 10.07.2026: Sportfördergesetz beschlossen – Athleten und Trainer an den Tisch. Link (abgerufen am 21.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
- Die Bundesregierung, Staatsminister für Sport und Ehrenamt: Förderentscheidung 30,6 Millionen Euro für Spitzensportverbände, Leistungssportpersonal, IAT, FES und OSPs für den Wintersport, 02.10.2026. Link (abgerufen am 21.10.2026) ↩


