Antrag zur Schwimmfähigkeit: Ohne sanierte Bäder lernt kein Kind schwimmen

Antrag · Drucksache 21/8908 · Donnerstag, 05.11.2026

Kurz gesagt: Die Grünen fordern mit ihrem Antrag „Schwimmen können, Wasser erleben, Leben schützen“ eine nationale Strategie für Wassersicherheit bis Ende 2027, neue Statistiken und jährliche Kampagnen.1 Heute überweist der Bundestag den Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt.2 Das eigentliche Problem schieben die Grünen beiseite: Es fehlen Bäder. Für uns gilt: Ohne sanierte Bäder lernt kein Kind schwimmen.

Antrag zur Schwimmfähigkeit: Strategie statt Schwimmbad

Jedes Kind in Deutschland muss sicher schwimmen können. Darüber gibt es im Bundestag keinen Streit. Streit gibt es darüber, wie man dahin kommt. Der Antrag der Grünen setzt auf Strategien, Berichte und Modellprojekte. Wir setzen auf Wasserflächen, Wasserzeiten und Ausbilder. Hier erfährst Du, was im Antrag steht, was fehlt und was wir fordern.

Die Lage: Jedes fünfte Grundschulkind kann nicht schwimmen

Nach der repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag der DLRG konnten 2022 20 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren nicht schwimmen. 2017 waren es noch 10 Prozent. Nach den abgelegten Schwimmabzeichen sind 58 Prozent der Kinder am Ende der Grundschule keine sicheren Schwimmer. In Haushalten mit weniger als 2.500 Euro Nettoeinkommen im Monat kann fast die Hälfte der Kinder nicht schwimmen, bei mehr als 4.000 Euro sind es 12 Prozent. Nur 13 Prozent der Kinder haben das Schwimmen in der Schule gelernt.3

Die Folgen spüren die Vereine jeden Tag. Laut Antrag führt die Hälfte der DLRG-Ortsgruppen mit Anfängerkursen Wartelisten, Kinder warten im Schnitt ein halbes Jahr auf einen Kursplatz.1

Was die Grünen im Antrag fordern

  • Eine nationale Strategie für Wassersicherheit und Ertrinkungsprävention bis Ende 2027. Ziel: Bis 2035 sollen alle Kinder spätestens mit zehn bis zwölf Jahren sicher schwimmen, die Zahl der Ertrinkungstoten soll um mindestens 35 Prozent sinken.
  • Schwimmfähigkeit regelmäßig im Gesundheitsmonitoring des Robert-Koch-Instituts erfassen, mindestens alle vier Jahre.
  • Mehr Ausbildungskapazitäten, mehr Kooperationen von Schulen und Ganztag mit Vereinen, DLRG und Wasserwacht sowie ein Modellprogramm für Jugendliche und Erwachsene, die nachträglich schwimmen lernen.
  • Leitlinien für ein digitales Wasserzeiten-Management; bei künftigen Bundesprogrammen für Bäder soll die digitale Erfassung der Belegung Förderkriterium werden.
  • Eine jährliche Präventionskampagne, Forschung zu Badetoten, Regeln für Badestellen an Seen und Flüssen.
  • Die Ausstattung der Wasserrettung dauerhaft finanzieren und das Ehrenamt über die Helfergleichstellung würdigen.

Zur Infrastruktur steht in der Begründung ein bemerkenswerter Satz: „Eine Debatte, die Schwimmpolitik im Wesentlichen auf den Bau und die Sanierung von Bädern reduziert, greift zu kurz.“1

Was fehlt: das Becken

Die Zahlen des Bundes zeigen, wo das Problem liegt. Auf den Projektaufruf für die Sanierung von Schwimmbädern haben Kommunen 942 Projektskizzen eingereicht und rund 3,2 Milliarden Euro beantragt.4 Zur Verfügung standen 250 Millionen Euro, gefördert werden 195 Bäder.5 Das sind knapp 8 Prozent des beantragten Geldes. Rund 750 Projekte gingen leer aus.

Für das gesamte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 zusammen 916 Millionen Euro bereit.6 Für das Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ sind von 2026 bis 2029 bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen.7 Ein Kurs ohne Becken ist kein Kurs. Eine Warteliste wird nicht kürzer, wenn man sie digital erfasst.

Unsere Einordnung

Einige Punkte im Antrag sind richtig: verlässliche Daten, Kooperation von Schulen mit Vereinen und DLRG, die dauerhafte Finanzierung der Wasserrettung. Ein messbares Ziel wie weniger Ertrinkungstote ist ebenfalls richtig. Förderung heißt messbare Ergebnisse.

Der Kern des Antrags ist aber Papier: eine Strategie bis 2027, ein Ziel für 2035, Monitoring, Kampagnen, Leitlinien. Ein Kind, das heute in die erste Klasse geht, ist 2035 fünfzehn Jahre alt. Es braucht jetzt ein Becken in erreichbarer Nähe, Wasserzeit in der Woche und einen Ausbilder am Beckenrand. Diese Arbeit leisten zu großen Teilen Ehrenamtliche in Schwimmvereinen, bei der DLRG und der Wasserwacht. Sie brauchen keine weitere Strategie, sie brauchen offene Bäder und weniger Bürokratie.

Was wir fordern

  • Bäder sanieren, und zwar nach Bedarf: Wir haben im Bundestag ein Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro beantragt, verteilt auf fünf bis acht Jahre, für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, mit 90 Prozent Bundesanteil und schlanken Verfahren.8 Die 942 angemeldeten Bäder zeigen, wo das Geld gebraucht wird.
  • Wasserzeit zuerst für Schulschwimmen und Vereinsausbildung: Wo Bäder saniert werden, müssen Schulen und Vereine verlässliche Zeiten bekommen.
  • Ausbilder im Ehrenamt entlasten: Übungsleiterfreibetrag auf 4.000 Euro, Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro, weniger Nachweispflichten für Vereine.9
  • Ergebnisse messen: Jedes Kind verlässt die Grundschule als sicherer Schwimmer. Bund und Länder berichten jährlich, wie viele Kinder das Ziel erreichen.

Jörn König, Thomas Korell und Lars Schieske werden den Antrag im Sportausschuss daran messen, ob er Bäder, Wasserzeiten und Ausbilder sichert.

Häufige Fragen

Was passiert heute mit dem Antrag? Der Bundestag überweist ihn ohne Aussprache an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt, der federführend berät.2

Wie viele Kinder können nicht schwimmen? Nach der forsa-Befragung für die DLRG 20 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen. 58 Prozent sind am Ende der Grundschule keine sicheren Schwimmer.3

Wie viel Geld gibt der Bund für Schwimmbäder? In der Förderrunde 2026 250 Millionen Euro für 195 Bäder. Beantragt hatten die Kommunen rund 3,2 Milliarden Euro.4, 5

Quellen

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8908: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schwimmen können, Wasser erleben, Leben schützen – Schwimmfähigkeit und Schwimmkultur in Deutschland stärken“, 03.11.2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Deutscher Bundestag: Tagesordnung der 104. bis 106. Sitzung, Stand 3. November 2026, Tagesordnungspunkt 32 a, Überweisungen im vereinfachten Verfahren. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩ ↩
  3. DLRG: Schwimmfähigkeit der Bevölkerung 2022 (forsa-Befragung). Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩ ↩
  4. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Projektaufruf für die Förderung für die Sanierung von Schwimmbädern mit überragender Resonanz, Juni 2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩ ↩
  5. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 250 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen Hallen-, Kombi- und Freibädern, September 2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩ ↩
  6. Deutscher Bundestag, hib 326/2026: Bundesmittel für die Sanierung von Sportstätten, 22.04.2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩
  7. Bundesregierung: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für neues Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“, 09.07.2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩
  8. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032: Antrag der AfD-Fraktion „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“, 07.10.2025. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩
  9. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6034: Antrag der AfD-Fraktion „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“, 20.05.2026. Link (abgerufen am 05.11.2026) ↩

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