Antrag Sportstättensanierung: 40 Milliarden Euro und ein Sachverständigenrat für den Sport

KW 16/2023 · AK-Aktuell · Mittwoch, 19.04.2023

Kurz gesagt: Mit dem Antrag 20/6438 haben wir im April 2023 ein Sondervermögen Sportstätten von 40 Milliarden Euro für fünf bis acht Jahre, einen Sachverständigenrat für den Sport und einen bundesweiten Sportstättenentwicklungsplan gefordert.1, 2 Der Sportausschuss hat im Oktober 2024 die Ablehnung empfohlen, gegen unsere Stimmen.3

Antrag 20/6438: Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen

Du willst mit Deinem Verein trainieren, aber die Halle ist gesperrt oder das Bad hat dicht? Dann bist Du nicht allein. Schon 2023 haben wir im Bundestag gezeigt, wie groß der Sanierungsstau ist und was der Bund dagegen tun muss. Hier liest Du, was im Antrag steht und was daraus geworden ist.

Faktenlage

  • Breite Basis: Rund 27 Millionen Mitglieder treiben in etwa 90.000 Vereinen Sport, dazu kommen rund 4,5 Millionen Ehrenamtliche.2
  • Wirtschaftsfaktor: Der Sport trug 2018 mit 76 Milliarden Euro rund 2,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.2
  • Riesiger Stau: DOSB, Städtetag und Städte- und Gemeindebund bezifferten den Investitionsbedarf bei Sportstätten auf über 31 Milliarden Euro.2
  • Zu wenig vom Bund: Der Investitionspakt Sportstätten umfasste bis 2024 insgesamt nur 640 Millionen Euro. Im Antrag nennen wir das eine Bankrotterklärung an den Sport.2
  • Mehr Sportler: Die Zahl der Menschen, die mehrmals pro Woche Sport treiben, stieg nach unserer Meldung von rund 11,5 Millionen im Jahr 2017 auf über 14 Millionen im Jahr 2021.1

Was wir mit dem Antrag fordern

Die Bundesregierung soll2

  • einen Gesetzentwurf für einen Sachverständigenrat für den Sport vorlegen, nach dem Vorbild der Wirtschaftsweisen, mit jährlichem Lagebericht und Investitionsplan,
  • Sportflächen, Sporthallen und Schwimmbäder planungsrechtlich schützen und ihre Zweckentfremdung oder Privatisierung verhindern,
  • einen bundesweit einheitlichen Sportstättenentwicklungsplan mit verlässlicher Sportstättenstatistik vorlegen,
  • ein Sondervermögen Sportstätten mit 40 Milliarden Euro Bundesmitteln für die nächsten fünf bis acht Jahre in den Haushalt einstellen, für barrierefreie und energetische Modernisierung.

Außerdem haben wir in unserer Meldung gefordert, dem Sport auch im Grundgesetz den Rang eines Verfassungsguts zu geben. In 15 von 16 Landesverfassungen ist er bereits Staatsziel.1

Wer zuständig war und was daraus wurde

Der Bundestag hat den Antrag am 6. Juli 2023 ohne Aussprache an den Sportausschuss überwiesen, mitberatend an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und den Haushaltsausschuss.4 In seiner 58. Sitzung am 9. Oktober 2024 empfahl der Sportausschuss die Ablehnung, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD. Auch die mitberatenden Ausschüsse empfahlen die Ablehnung.3 Über den Antrag berichtete auch der Pressedienst des Bundestages.5

Widersprüche und offene Fragen

Alle Fraktionen loben die Vereine als Kitt der Gesellschaft. Wenn es aber um Geld für Hallen und Bäder geht, verweisen sie auf Länder und Kommunen. Wir haben die Forderung deshalb in der 21. Wahlperiode mit dem Antrag 21/2032 erneuert.6 Wie dramatisch die Lage heute ist, haben die Kommunen im September 2026 im Sportausschuss geschildert.7

Fazit

Ein Sportstättenprogramm, das nicht einmal ein Zehntel des Bedarfs deckt, ist keine Sportpolitik. Wir bleiben dabei: ein großes Bundesprogramm, klare Daten über den Bestand und Schutz der Sportflächen vor Umwidmung.

Häufige Fragen

Was ist der Sachverständigenrat für den Sport?
Ein unabhängiges Expertengremium nach dem Vorbild der Wirtschaftsweisen. Es soll die Regierung beraten und jedes Jahr einen Bericht und einen Investitionsplan für Sportstätten vorlegen.2

Warum 40 Milliarden Euro?
Der Investitionsbedarf lag schon bei über 31 Milliarden Euro und steigt weiter. Das Sondervermögen sollte ihn über fünf bis acht Jahre abbauen.2

Wie ging es im Bundestag weiter?
Der Sportausschuss empfahl mit der Beschlussempfehlung 20/13327 die Ablehnung.3 In der 21. Wahlperiode haben wir das Thema mit dem Antrag 21/2032 wieder auf die Tagesordnung gesetzt.6

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen (Antrag), 19.04.2023. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/6438: Antrag der Fraktion der AfD „Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen“, 19.04.2023. PDF (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13327: Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag 20/6438, 11.10.2024. PDF (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩
  4. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 20/115, 115. Sitzung vom 6. Juli 2023, Überweisung des Antrags 20/6438, S. 14161 D. PDF (abgerufen am 10.10.2026) ↩
  5. Deutscher Bundestag, heute im bundestag 292/2023: AfD fordert 40 Milliarden Euro für Sportstätten, 24.04.2023. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩
  6. sportfrei.de: Antrag Sanierung Sportstätten: 40 Milliarden Euro statt Flickwerk, 07.10.2025. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩
  7. sportfrei.de: 30. Sitzung Sportausschuss am 23.09.2026: 21,6 Mrd. Euro Sanierungsstau bei Sportstätten, 26.09.2026. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩

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