FC Bundestag 2018: Sport soll verbinden, nicht spalten

KW 3/2018 · AK-Aktuell · Donnerstag, 18.01.2018

Kurz gesagt: Im Januar 2018 nahm der FC Bundestag einige AfD-Abgeordnete auf, andere nicht. Die AfD-Fraktion sprach von einem Spaltungsversuch gegen die neue Oppositionsfraktion.1 Ein halbes Jahr später durften AfD-Abgeordnete mitspielen.2 Der Streit war damit nicht beendet, er kam 2024 zurück und landete vor Gericht.3

FC Bundestag 2018: Sport soll verbinden, nicht spalten

Der FC Bundestag ist die Fußballmannschaft der Abgeordneten. Er lebt davon, dass Kollegen über Fraktionsgrenzen hinweg zusammen auf dem Platz stehen. Nach der Bundestagswahl 2017 zog die AfD erstmals in den Bundestag ein, und schon bei der Frage, wer in der Parlamentsmannschaft mitspielen darf, zeigte sich, wie mit der neuen Fraktion umgegangen wurde. Hier liest Du, was damals passiert ist und was daraus wurde.

Faktenlage

Am 18. Januar 2018 meldete die AfD-Fraktion, dass einige ihrer Abgeordneten in den FC Bundestag aufgenommen worden waren, andere dagegen nicht. Der damalige Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Hansjörg Müller, sah darin ein Instrument, um die Fraktion gegeneinander auszuspielen.1

Müller erklärte in der Pressemitteilung: „Sport ist da, um zu verbinden – gerade über Meinungsverschiedenheiten hinweg – und nicht um den sportlichen Geist auf dem Altar parteipolitischer Spaltversuche zu opfern!“ Die früher parteipolitisch neutrale Mannschaft werde „als Spaltungsinstrument gegen die AfD eingesetzt“.1

Nach einem Bericht des Nordkurier verzichteten die übrigen AfD-Bewerber aus Protest gegen die Ablehnung einzelner Kollegen zunächst ganz auf den Eintritt.2

Was wir fordern

  • Gleiche Regeln für alle Abgeordneten: Wer nach der Satzung Mitglied werden kann, wird aufgenommen.
  • Keine Gesinnungsprüfung im Sport. Auf dem Platz zählen Fairness und Einsatz, nicht das Parteibuch.
  • Ein Parlament, das Vereinen Fair Play abverlangt, muss es im eigenen Verein vorleben.

Warum das wichtig ist

Sportvereine funktionieren, weil dort jeder mitmachen darf, der sich an die Regeln hält. Wenn ausgerechnet Abgeordnete im eigenen Verein nach politischer Zugehörigkeit sortieren, ist das ein schlechtes Signal an jeden Übungsleiter und jeden Vereinsvorstand im Land. Sport ist Grundlage für Gemeinschaft. Wer ihn zur Abgrenzung nutzt, beschädigt genau diese Grundlage.

Was daraus wurde

Im Juni 2018 berichtete der Nordkurier, dass AfD-Abgeordnete nun doch beim FC Bundestag mitspielen. Genannt wurde unter anderem Jörn König, heute Leiter unseres Arbeitskreises.2 Der Konflikt kehrte zurück: Am 21. März 2024 beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins, dass Vereinsmitgliedschaft und AfD-Zugehörigkeit unvereinbar seien. Vier AfD-Abgeordnete klagten. Das Landgericht Berlin II erklärte den Beschluss am 11. März 2025 für nichtig, weil er gegen die Satzung verstößt. Das Urteil war zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 85 O 64/24).3 Wie es danach weiterging, haben wir im Beitrag „Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein Recht beugt“ beschrieben.4

Fazit

Schon 2018 war klar: Der Parlamentsfußball wurde zur politischen Bühne gemacht. Sechs Jahre später musste ein Gericht feststellen, dass auch der FC Bundestag an seine eigene Satzung gebunden ist. Unsere Linie bleibt dieselbe: Sport verbindet. Regeln gelten für alle.

Häufige Fragen

Was ist der FC Bundestag?
Die Fußballmannschaft aus aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Bundestages. Nach der Satzung kann jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestages Mitglied werden.3

Durften AfD-Abgeordnete 2018 mitspielen?
Zunächst nur teilweise. Im Juni 2018 berichtete der Nordkurier, dass AfD-Abgeordnete nun mitspielen dürfen.2

Was hat das Landgericht Berlin II 2025 entschieden?
Es erklärte den Unvereinbarkeitsbeschluss vom 21. März 2024 aus formellen Gründen für nichtig. Eine solche Einschränkung ginge nur über eine Satzungsänderung.3

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Hansjörg Müller: Sport ist da, um zu verbinden und nicht für parteipolitische Spaltversuche, Pressemitteilung, 18.01.2018. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Nordkurier: AfD darf jetzt doch im FC Bundestag mitspielen, 15.06.2018. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Landgericht Berlin II: Landgericht Berlin II erklärt Vereinsbeschluss zur Mitgliedschaft im FC Bundestag für nichtig, Pressemitteilung 4/2025, 11.03.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  4. sportfrei.de: Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein Recht beugt, 21.05.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩

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