FC Bundestag: Gericht kippt den Ausschluss der AfD-Abgeordneten

KW 11/2025 · AK-Aktuell · Dienstag, 11.03.2025

Kurz gesagt: Das Landgericht Berlin II hat am 11. März 2025 den Beschluss des FC Bundestag für nichtig erklärt, mit dem AfD-Abgeordnete aus der Fußballmannschaft des Bundestages ausgeschlossen werden sollten.1, 2 Jörn König und Malte Kaufmann sprachen von einem Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.1

Urteil gegen Ausschluss aus dem FC Bundestag: Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Ein Fußballverein, der alle Abgeordneten vertreten soll, wollte einen Teil von ihnen nicht mehr mitspielen lassen. Ein Gericht hat das gestoppt. Hier liest Du, was entschieden wurde und warum das für jeden Verein zählt.

Faktenlage

  • Der Beschluss: Im März 2024 hatte die Mitgliederversammlung des FC Bundestag beschlossen, dass sich eine Mitgliedschaft im Verein und in der AfD ausschließen.2 Schon vor der Parlamentarier-EM im Mai 2024 sollten AfD-Abgeordnete deshalb vom Spielbetrieb ferngehalten werden.3
  • Die Klage: Vier AfD-Bundestagsabgeordnete klagten gegen den Beschluss.2, 4
  • Das Urteil: Das Landgericht Berlin II erklärte den Unvereinbarkeitsbeschluss für nichtig (Az. 85 O 64/24). Nach der Satzung kann jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestages Mitglied werden. Das lässt sich nur durch eine Satzungsänderung ändern, nicht durch einen einfachen Beschluss.2, 4
  • Noch nicht rechtskräftig: Gegen das Urteil war die Berufung zum Kammergericht möglich.4

Was Jörn König und Malte Kaufmann sagten

Beide sind selbst Mitglieder im FC Bundestag. Sie betonten, ein Verein dürfe Mitglieder nicht willkürlich wegen ihrer Partei oder Fraktion ausschließen. Der Ausschluss habe der Idee des Mannschaftssports widersprochen, der Menschen über politische Grenzen hinweg zusammenbringt und für Fairness und Respekt steht. Der FC Bundestag repräsentiere bei internationalen Turnieren und Benefizspielen den ganzen Bundestag. Sie kündigten an, bald wieder „mit dem Adler auf der Brust“ aufzulaufen.1

Warum das wichtig ist

Das Urteil ist mehr als ein Streit unter Abgeordneten. Es zeigt jedem Verein: Die Satzung gilt für alle. Wer Mitglieder loswerden will, weil sie politisch nicht passen, kann sich nicht über die eigenen Regeln hinwegsetzen. Damit hat sich bestätigt, was wir schon beim Beschluss im März 2024 gesagt haben.5 Wie der Verein danach mit dem Urteil umging, haben wir im Mai 2026 beschrieben.6

Was wir fordern

  • Der FC Bundestag setzt das Urteil um und lässt alle Mitglieder spielen.
  • Keine Ausgrenzung nach Parteibuch, weder im Bundestag noch im Vereinssport vor Ort.
  • Sport bleibt ein Raum, in dem Leistung und Fairplay zählen.

Fazit

Auf dem Platz zählt der Pass, nicht das Parteibuch. Das Gericht hat dem FC Bundestag die Rote Karte für seinen Ausgrenzungsbeschluss gezeigt.

Häufige Fragen

Warum war der Beschluss nichtig?
Weil die Satzung jedem aktiven oder ehemaligen Bundestagsabgeordneten die Mitgliedschaft erlaubt. Eine Einschränkung hätte eine Satzungsänderung gebraucht.2

Wer hat geklagt?
Vier Bundestagsabgeordnete der AfD.4

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Urteil gegen Ausschluss aus dem FC Bundestag Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Pressemitteilung Jörn König, Malte Kaufmann), 11.03.2025. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Legal Tribune Online: LG Berlin II hält Ausschluss für nichtig: AfD-Abgeordnete dürfen erst einmal beim FC Bundestag mitspielen, 11.03.2025. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  3. sportfrei.de: FC Bundestag vor der Parlamentarier-EM: Ausschluss statt Fairplay, 07.05.2024. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩
  4. ZDFheute: Gericht: AfD darf bei FC Bundestag mitkicken, 11.03.2025. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  5. sportfrei.de: FC Bundestag: Ausgrenzung hat auf dem Platz nichts verloren, 22.03.2024. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩
  6. sportfrei.de: Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein Recht beugt, 21.05.2026. Link (abgerufen am 10.10.2026) ↩

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