KW 39/2023 · AK-Aktuell · Mittwoch, 27.09.2023
Kurz gesagt: Mit dem Gesetzentwurf 20/8412, dem Sportvereinsentlastungsgesetz, wollte die AfD-Fraktion Sportvereine steuerlich entlasten: höhere Freigrenzen, weniger Steuererklärungen, Umsatzsteuerfreiheit für den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb.1, 2 Der Entwurf ist mit dem Ende der 20. Wahlperiode erledigt.3, 4
Steuerliche Entlastung von Sportvereinen: Was der Gesetzentwurf 20/8412 vorsah
Sportvereine leben vom Ehrenamt, nicht von der Steuerberatung. Trotzdem kosten Umsatzsteuer und Erklärungspflichten Geld und Zeit. Wir zeigen Dir, was die Fraktion 2023 ändern wollte.
Faktenlage
Der Entwurf ist auf den 19. September 2023 datiert. Anlass war eine geänderte Rechtsprechung: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Dezember 2020 und einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 21. April 2022 können sich Sportvereine nicht mehr auf eine Steuerfreiheit aus der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen.2 Damit gilt nur noch das deutsche Umsatzsteuergesetz. Auslöser war die Klage eines Golfvereins aus dem Landkreis Landsberg am Lech.2
Die Begründung nennt einen Investitionsstau bei Sportstätten von ca. 42 Milliarden Euro, davon 11 Milliarden Euro bei Anlagen in Vereinsträgerschaft.2
Was wir mit dem Gesetzentwurf gefordert haben
- Gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze müssen nicht mehr alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
- Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45 000 Euro auf 100 000 Euro anheben.
- Freibetrag bei der Körperschaftsteuer von 5 000 Euro auf 20 000 Euro anheben.
- Kleinunternehmergrenze nur für Vereine von 22 000 Euro auf 50 000 Euro im Vorjahr und von 50 000 Euro auf 100 000 Euro im laufenden Jahr anheben.
- Volle Umsatzsteuerbefreiung für den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb.2
Warum das wichtig war
Jeder Euro, den ein Verein an das Finanzamt abführt, fehlt für Trainer, Geräte und Sanierung. Der Entwurf rechnet zudem mit weniger Aufwand in den Finanzämtern: bis zu 1 092 Planstellen und knapp 50 Millionen Euro Personalkosten im Jahr.2 Steuerfreiheit statt Förderprogramm heißt: weniger Bürokratie auf beiden Seiten.
Wie es im Bundestag weiterging
Der Bundestag überwies den Entwurf am 21. September 2023 ohne Aussprache federführend an den Finanzausschuss, mitberatend an Sport- und Haushaltsausschuss.5 Am 8. November 2023 empfahlen alle drei Ausschüsse die Ablehnung, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP gegen die AfD; im Finanz- und im Haushaltsausschuss stimmte auch die Linke für die Ablehnung.3
Was daraus wurde
Die Beschlussempfehlung 20/9226 vom 9. November 2023 kam im Plenum nicht mehr zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf ist laut DIP durch Ablauf der 20. Wahlperiode erledigt.4 Das Thema ist geblieben: 2026 haben wir Pläne kritisiert, den Freibetrag für steuerpflichtige Vereine zu kürzen.6 Wie Vereine den Zusammenhalt tragen und warum sie Entlastung brauchen, beschreiben wir hier.7 Schon im Januar 2023 hatte die Fraktion Hilfe für Vereine in der Energiekrise beantragt.8
Fazit
Der Entwurf war konkret: klare Beträge, klare Paragrafen. Die anderen Fraktionen lehnten ab, ohne eine eigene Lösung für die Folgen des BFH-Urteils vorzulegen. Wir bleiben dabei: Vereine entlasten, nicht melken.
Häufige Fragen
Was ist das SportVereinsEntLG?
Der Gesetzentwurf 20/8412 der AfD-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen.2
Welche Freigrenze sollte steigen?
Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45 000 Euro auf 100 000 Euro.2
Wurde über den Entwurf abgestimmt?
Nein. Es gab nur die Ablehnungsempfehlung des Finanzausschusses, danach endete die Wahlperiode.3, 4
Quellen
- AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen (SportVereinsEntLG), 27.09.2023. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8412: Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen (SportVereinsEntLG), 19.09.2023. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9226: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf 20/8412, 09.11.2023. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 303745: Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen (SportVereinsEntLG), Beratungsstand: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩
- Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 20/122, 122. Sitzung am 21.09.2023, Überweisung des Gesetzentwurfs 20/8412, S. 15096. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Vereinssteuer: Klingbeil darf den Leistungssport nicht zur Melkkuh machen, 12.08.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Sport und nationaler Zusammenhalt: Warum ohne Vereine und Wettkampf auch der gesellschaftliche Kitt zerbröckelt, 20.09.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
- sportfrei.de: Antrag Energiekrise: Sportvereine und Bäder vor der Schließung schützen, 26.01.2023. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩


