Kleine Anfrage Korrekturbitten des BISp: keine Fälle im Oktober 2019

KW 39/2020 · AK-Aktuell · Dienstag, 22.09.2020

Kurz gesagt: Im September 2020 fragte die AfD-Fraktion, ob das Bundesinstitut für Sportwissenschaft im Oktober 2019 Medien um Korrekturen ihrer Berichterstattung gebeten hat.1, 2 Die Antwort der Bundesregierung: keine.3 Kontrolle wirkt nur, wenn Behörden ihr Handeln vollständig dokumentieren.

Bundesinstitut für Sportwissenschaft: Korrekturbitten an Medien unter der Lupe

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Wie jede Bundesbehörde unterliegt es der Kontrolle durch den Bundestag. Unsere Fraktion wollte wissen, ob das Institut sich bei Medien über deren Berichte beschwert hat. Hier liest Du, warum wir nachgefragt haben und was herauskam.

Faktenlage

Die Kleine Anfrage 19/22157 vom 7. September 2020 stellten die Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner und weitere Abgeordnete der AfD-Fraktion.2 Sie war eine Nachfrage: Auf die frühere Kleine Anfrage 19/7472 zu Korrekturbitten aller Bundesbehörden hatte die Bundesregierung nur geantwortet, eine Gesamtübersicht liege nicht vor. Gefragt war aber nach einer Aufschlüsselung nach Datum, Medium, Anlass und Kosten.2

Die Anfrage stützt sich auf das Frage- und Informationsrecht des Bundestages aus Artikel 38 und Artikel 20 des Grundgesetzes, dem eine Antwortpflicht der Bundesregierung gegenübersteht.2

Was wir gefragt haben

  • Aus welchen Anlässen hat das BISp im Oktober 2019 mit anwaltlicher Hilfe Medien um Korrekturen ersucht, nach Datum, Medium, Anlass und Kosten?
  • Aus welchen Anlässen geschah das im selben Monat ohne anwaltliche Hilfe?2

Was die Bundesregierung antwortete

Die Antwort 19/22745 übermittelte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 21. September 2020, veröffentlicht wurde sie am 22. September 2020.3 Das Ergebnis passt in eine Zeile: Für das BISp im Oktober 2019 ist die Anzahl der Korrekturbitten mit „keine“ angegeben.3

In der Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung: Behörden des Ressorts geben Medien in Einzelfällen einen Hinweis, wenn Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind. Eine Pflicht, solche Hinweise zu erfassen, besteht nicht, eine umfassende Dokumentation gibt es nicht. Die Angaben seien deshalb möglicherweise nicht vollständig.3

Warum das wichtig ist

Das BISp ist eine Bundesbehörde und arbeitet mit Steuergeld. Wenn eine solche Behörde gegen Berichte vorgeht, muss das nachvollziehbar sein, gerade wenn Anwälte und Steuergeld im Spiel sind. Die Antwort zeigt zweierlei: Im abgefragten Monat gab es keine Korrekturbitten. Und der Bund führt über solche Schritte keine vollständigen Aufzeichnungen.

Was daraus wurde

Mit der Antwort 19/22745 war die Nachfrage beantwortet.3 Eine Pflicht zur Erfassung von Hinweisen an Medien hat die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht angekündigt.3 Transparenz und messbare Ziele in der Spitzensportförderung bleiben für uns Daueraufgabe.4

Fazit

Die Antwort ist eindeutig: keine Korrekturbitten des BISp im Oktober 2019. Offen bleibt die Lücke in der Dokumentation. Wir fordern: Bundesbehörden halten jeden Kontakt mit Medien, der Kosten verursacht, nachprüfbar fest. Kontrolle braucht Akten, keine Erinnerungen.

Häufige Fragen

Was ist das BISp?
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums; die Antwort ordnet es als Geschäftsbereichsbehörde ein.3

Gab es Korrekturbitten im Oktober 2019?
Nein. Die Bundesregierung gab für diesen Zeitraum keine Korrekturbitten an.3

Werden solche Hinweise an Medien erfasst?
Nein. Eine Pflicht zur Erfassung besteht laut Bundesregierung nicht.3

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Bundestag: Korrekturbitten des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) im Oktober 2019 (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472), 22.09.2020. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22157: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Korrekturbitten des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) im Oktober 2019“, 07.09.2020. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22745: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/22157 „Korrekturbitten des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) im Oktober 2019“, 22.09.2020. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  4. sportfrei.de: Spitzensport-Zieldebatte: messbare Ziele statt Wohlfühlformeln, 11.07.2025. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩

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