Sportstätten im Spitzensport: Sondervermögen ja, aber der Bund kürzt den Haushalt

KW 44/2026 · AK-Aktuell · Donnerstag, 29.10.2026

Kurz gesagt: Mit der „Infrastruktur-Offensive Spitzensport“ gibt der Bund 2026 zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Trainingsstätten des Spitzensports.1 Über weitere Vorhaben entscheidet die Bundesregierung noch in diesem Quartal.2 Gleichzeitig kürzt sie im Haushalt 2027 den regulären Titel für Sportstätten des Hochleistungssports um mehr als zehn Millionen Euro. Wir fordern 55 Millionen Euro und ein mehrjähriges Sanierungsprogramm.3

Sportstätten des Spitzensports: Einmal Sondervermögen ersetzt keinen verlässlichen Haushalt

Medaillen werden nicht im Stadion gewonnen, sondern Jahre vorher in der Trainingshalle. Wenn das Hallendach undicht ist, die Kältetechnik an der Bobbahn streikt oder die Bootshalle zu klein ist, trainieren unsere Athleten schlechter als die Konkurrenz. Du ahnst es: Genau dort klemmt es in Deutschland. Deshalb schauen wir uns an, was der Bund bei den Sportstätten des Spitzensports tatsächlich plant.

Die Faktenlage

Am 1. April 2026 hat das Bundeskanzleramt das Programm „Infrastruktur-Offensive Spitzensport“ gestartet. Im Bundeshaushalt 2026 stehen dafür zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Der Förderanteil des Bundes für Bau und Sanierung an Bundesstützpunkten steigt von 30 auf 45 Prozent.1

Die neuen Förderrichtlinien Sportstättenbau gelten seit dem 1. Januar 2026 und laufen bis Ende 2028. Der Bund trägt danach bis zu 70 Prozent bei Olympiastützpunkten und bis zu 45 Prozent bei Bundesstützpunkten. Wer Geld bekommt, muss die Anlage den Bundessportfachverbänden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stellen, in der Regel 20 Jahre lang.4

Die Bewilligungsplanung des Kanzleramts nennt die Vorhaben. Ganz oben stehen Projekte mit mehr als 20 Millionen Euro: eine neue Multifunktionshalle für Turnen und Volleyball in Frankfurt am Main, eine Halle für die Schützen in Garching und ein neues Schwimmzentrum in Magdeburg. Dazu kommen unter anderem eine Fechthalle in Dormagen, eine Bootshalle für die Segler in Kiel und das Kanuzentrum in Potsdam. Aufgenommen wurden zunächst nur Vorhaben, deren Planung 2026 oder 2027 weit genug ist. Über Vorhaben, die erst 2028 so weit sind, entscheidet der Bund im vierten Quartal 2026, also jetzt.2

Warum das wichtig ist

Das Sondervermögen ist ein Kredit auf Zeit. Den dauerhaften Unterhalt der Sportstätten bezahlt der Bund aus dem regulären Titel für Sportstätten des Hochleistungssports. Genau diesen Titel kürzt die Bundesregierung im Entwurf für 2027 von 48,188 auf 37,890 Millionen Euro, begründet mit einer „Anpassung an den Bedarf“.3 Wer gleichzeitig eine Liste mit Dutzenden sanierungsbedürftigen Hallen, Bahnen und Bädern veröffentlicht, kann nicht ernsthaft von sinkendem Bedarf sprechen.

Der Investitionsstau bei den Sportstätten liegt nach unserer Rechnung inzwischen bei über 40 Milliarden Euro.3 Er trifft nicht nur den Spitzensport. Auch die Hallen und Plätze Deines Vereins vor Ort warten auf Sanierung, und die Kommunen schlagen seit Monaten Alarm.5

Wer zuständig ist

Bewilligungsbehörde ist das Bundeskanzleramt mit dem Staatsminister für Sport und Ehrenamt. In der Regel erhalten die Länder das Geld, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen; Länder, Kommunen und Träger müssen ihren Anteil sichern und die Folgekosten tragen.4 Über den Haushalt 2027 entscheidet am Ende der Bundestag.

Widersprüche und offene Fragen

  • Zusätzliches Geld aus dem Sondervermögen, aber Kürzung im regulären Haushalt: Was bleibt unter dem Strich für die Sportstätten übrig?
  • Die Bewilligungsplanung nennt für die Vorhaben nur grobe Kostenklassen. Welche Summe am Ende an welchen Standort fließt, ist nicht öffentlich.2
  • Die Richtlinien laufen Ende 2028 aus.4 Wie es danach weitergeht, wenn Bauprojekte über viele Jahre laufen, sagt die Bundesregierung nicht.

Was wir fordern

Jörn König, Thomas Korell und Lars Schieske haben mit den weiteren Abgeordneten unseres Arbeitskreises dazu im Sportausschuss einen Änderungsantrag zum Haushalt 2027 eingebracht.3 Über unsere Änderungsanträge haben wir bereits berichtet.6

  • Keine Kürzung: Den Titel für Sportstätten des Hochleistungssports um 17,11 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro anheben.3
  • Mehrjähriges Sanierungsprogramm: Eine Sanierungsoffensive über mehrere Jahre statt jährlich neuer Kürzungen, damit Bauprojekte verlässlich geplant werden können.3
  • Kommunen entlasten: Der Bund beteiligt sich am Abbau des Sanierungsstaus bei den Anlagen, die dem Spitzensport dienen.3
  • Offen abrechnen: Förderung heißt messbare Ergebnisse. Der Bund soll offenlegen, welcher Standort wie viel Geld erhält und wann gebaut wird.

Fazit

Das Sondervermögen hilft einzelnen Stützpunkten, aber es ersetzt keinen verlässlichen Sporthaushalt. Wer Deutschland wieder unter die besten Sportnationen bringen will, muss Hallen, Bahnen und Bäder dauerhaft finanzieren und darf den regulären Titel nicht kürzen. Wir bleiben im Haushaltsverfahren dran. Sport frei!

Häufige Fragen

Was ist die Infrastruktur-Offensive Spitzensport?
Ein Förderprogramm des Bundes für Bau und Sanierung an Olympia- und Bundesstützpunkten, dem Trainingszentrum Kienbaum sowie den Instituten FES und IAT, finanziert 2026 mit zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen.1

Wie viel zahlt der Bund bei einem Bundesstützpunkt?
Nach den neuen Förderrichtlinien bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Olympiastützpunkten bis zu 70 Prozent.4

Was fordert die AfD-Fraktion?
55 Millionen Euro statt 37,89 Millionen Euro für Sportstätten des Hochleistungssports im Haushalt 2027 und eine mehrjährige Sanierungsoffensive.3

Quellen

  1. Die Bundesregierung, Staatsminister für Sport und Ehrenamt: Neue Förderrichtlinien Sportstättenbau: Start des Programms „Infrastruktur-Offensive Spitzensport“, 01.04.2026. Link (abgerufen am 27.10.2026) ↩ ↩ ↩
  2. Bundeskanzleramt: Bewilligungsplanung Infrastrukturmaßnahmen für den Spitzensport, Stand 10.03.2026, PDF. PDF (abgerufen am 27.10.2026) ↩ ↩ ↩
  3. Deutscher Bundestag, Ausschuss für Sport und Ehrenamt: Änderungsanträge der Fraktion der AfD zu Einzelplan 04, Haushalt 2027, Ausschussdrucksachen 21(5)143–158, 17.09.2026, PDF. PDF (abgerufen am 27.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Bundeskanzleramt: Förderrichtlinien Sportstättenbau (FR Bau), gültig ab 01.01.2026, PDF. PDF (abgerufen am 27.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  5. sportfrei.de: 30. Sitzung Sportausschuss am 23.09.2026: Kommunen am Limit, Sanierungsstau wächst. Link ↩
  6. sportfrei.de: 30. Sitzung Sportausschuss am 23.09.2026: Sporthaushalt 2027 – mehr Geld für Athleten. Link ↩

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