Vereinssteuer: Klingbeil darf den Leistungssport nicht zur Melkkuh machen

KW 33/2026 · AK-Aktuell · Mittwoch, 12.08.2026

Kurz gesagt: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wollte den Freibetrag von 5.000 Euro für steuerpflichtige Vereine durch eine Freigrenze von 1.000 Euro ersetzen. Betroffen wären auch Profisportvereine gewesen.1, 2 Die AfD-Abgeordneten Edgar Naujok und Kay Gottschalk haben dagegen klar Stellung bezogen. Unser Grundsatz: Der Sport ist keine Einnahmequelle des Staates.

Vereinssteuer: Hände weg vom Leistungssport

Wenn der Staat Geld sucht, landet er schnell bei den Vereinen. Im August 2026 stand in einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums eine Regel, die steuerpflichtige Vereine deutlich stärker belasten sollte. Wir als Arbeitskreis Sport und Ehrenamt der AfD-Bundestagsfraktion sagen: Wer bei den Vereinen spart, spart an Nachwuchs, Jugendarbeit und Gemeinschaft. Hier liest Du, was geplant war, was unsere Abgeordneten gesagt haben und was daraus geworden ist.

Faktenlage

Bisher gilt für steuerpflichtige Körperschaften, darunter nicht gemeinnützige Vereine, ein Freibetrag von 5.000 Euro. Geplant war eine Freigrenze von 1.000 Euro. Der Unterschied ist erheblich: Beim Freibetrag bleibt der Sockel immer steuerfrei. Bei einer Freigrenze wird ab dem ersten Euro über der Grenze das gesamte Einkommen steuerpflichtig. Zu den Betroffenen zählen neben Wirtschaftsverbänden auch Profisportvereine.2 Gemeinnützige Sportvereine wären nicht betroffen gewesen, weil sie mit der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit sind.3

Was unsere Abgeordneten sagen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok erklärte in der Pressemitteilung der Fraktion wörtlich: „Dabei ist es der völlig falsche Ansatz, den Sport als zusätzliche Einnahmequelle des Staates zu betrachten. Es wäre fatal, bei den Vereinen, die sich erst von den Corona-Auswirkungen erholt haben, jetzt die Axt anzulegen.“ Und weiter: „Hinter den Vereinen stehen Nachwuchsleistungszentren, Jugendförderung, Mitarbeiter, Infrastruktur und zahlreiche Verbindungen zum Breitensport.“1

Naujok verlangt, dass die Bundesregierung zuerst ihre eigenen Ausgaben prüft: „Während Milliarden für fragwürdige politische Prestigeprojekte ausgegeben werden, darf der Leistungssport nicht zur Melkkuh gemacht werden.“1

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, ergänzte laut Pressemitteilung: „Vereine sind wesentliche Bestandteile einer vernünftigen Jugendarbeit.“ Sein Schluss: „Hände weg von unseren Vereinen!“1

Was wir fordern

  • Keine zusätzliche steuerliche Belastung von Vereinen, auch nicht im Profi- und Leistungssport.
  • Steuerliche Entlastung, weniger Bürokratie und deutlich bessere Rahmenbedingungen für Sport und Ehrenamt.
  • Zuerst die eigenen Ausgabenprioritäten der Bundesregierung prüfen, bevor neue Abgaben erfunden werden.1

Warum das wichtig ist

Profivereine tragen Nachwuchsleistungszentren und Jugendabteilungen. Wer ihnen finanzielle Spielräume nimmt, trifft am Ende genau den Bereich, aus dem künftige Spitzensportler kommen. Die erhofften Mehreinnahmen lagen nach Berichten bei rund 45 Millionen Euro im Jahr, für Bund, Länder und Kommunen zusammen.4 Für diese Summe stand das Vertrauen von Millionen Ehrenamtlichen auf dem Spiel. Schon bei der drohenden Umsatzsteuer auf Mitgliedsleistungen haben wir gewarnt, dass Steuerlogik den Vereinssport erdrückt.5 Und im Sporthaushalt 2027 haben wir mit 16 Änderungsanträgen gezeigt, wo der Bund mehr für den Sport tun muss.6

Wie es weitergeht

Nach der breiten Kritik hat Klingbeil am 10. August 2026 angekündigt, den Passus aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Es sei ihm um Wirtschaftsvereine und Verbände gegangen, nicht um kleine Vereine.3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 liegt dem Bundestag seit dem 28. September 2026 als Drucksache 21/8235 vor. Eine Änderung beim Freibetrag für steuerpflichtige Vereine enthält er nicht.7 Wir achten darauf, dass die Regel auch im weiteren Verfahren nicht durch die Hintertür zurückkommt.

Fazit

Der Druck hat gewirkt. Die Freigrenze ist vom Tisch. Doch der Vorgang zeigt, wie schnell der Sport ins Visier gerät, wenn der Haushalt eng wird. Wir bleiben dabei: Vereine entlasten, nicht melken.

Häufige Fragen

Was war geplant?
Für steuerpflichtige Vereine sollte statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten.2

Wären normale Sportvereine betroffen gewesen?
Nein. Gemeinnützige Vereine sind von fast allen Steuerarten befreit. Betroffen gewesen wären nicht gemeinnützige Vereine, darunter Profisportvereine.3

Ist der Plan endgültig vom Tisch?
Klingbeil hat die Streichung am 10. August 2026 angekündigt. Der Regierungsentwurf 21/8235 enthält die Regel nicht.3, 7

Quellen

  1. AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Klingbeil darf den Leistungssport nicht zur Melkkuh machen, Pressemitteilung, 12.08.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩ ↩
  2. beck-aktuell: Niedrigere Freibetragsgrenze: Steuerpflichtige Vereine sollen stärker belastet werden, 10.08.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩
  3. inFranken.de (dpa): Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück, 10.08.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩ ↩ ↩
  4. Stuttgarter Zeitung: Warum will Lars Klingbeil Vereine besteuern?, 10.08.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  5. sportfrei.de: Es droht die Umsatzsteuer für Sportvereine – Belastung für Ehrenamt und Sportnation Deutschland, 09.03.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  6. sportfrei.de: Sporthaushalt 2027: Was die AfD-Fraktion im Sportausschuss ändern will, 24.09.2026. Link (abgerufen am 08.10.2026) ↩
  7. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, 28.09.2026. PDF (abgerufen am 08.10.2026) ↩ ↩

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