Wenn der Gesetzgeber im eigenen Verein Recht beugt

Wie der FC Bundestag mit der Ausgrenzung von AfD-Abgeordneten dem Anspruch von Fair Play, Rechtsstaat und gesellschaftlichem Zusammenhalt widerspricht.

Sport soll verbinden – nicht ausgrenzen

Sport gilt seit Jahrzehnten als eine der stärksten sozialen Klammern einer freien Gesellschaft. Auf dem Platz zählen Einsatz, Fairness, Disziplin und Teamgeist – nicht Parteibücher, Fraktionsstärken oder politische Abneigungen. Gerade deshalb hat der Sport eine besondere gesellschaftliche Bedeutung: Er verbindet Menschen, schafft Vertrauen und hält Räume offen, in denen Respekt, Wettbewerb und Miteinander praktisch gelebt werden.

Umso schwerer wiegt der Vorgang rund um den FC Bundestag. Ausgerechnet der Fußballverein des Deutschen Bundestages, der sich gern als Symbol für Austausch, Fair Play und demokratische Kultur präsentiert, steht seit Monaten für das Gegenteil: für politische Ausgrenzung, für satzungswidriges Handeln und für die Missachtung eines gerichtlichen Urteils.[1][2]

Der Fall FC Bundestag

Am 20. Mai 2026 ließ sich der FC Bundestag öffentlich als Europameister feiern. In der Pressemitteilung des Bundestages wird das Team als fraktionsübergreifende Mannschaft beschrieben, die bei der Parlamentarier-EM in Lübeck mit Zusammenhalt, Disziplin und Mannschaftsgeist den Titel gewann.[2] Zugleich betont der Bundestag selbst den Anspruch, dass bei diesem traditionsreichen Turnier neben dem sportlichen Wettbewerb der persönliche Austausch und die freundschaftliche Verbundenheit im Mittelpunkt stehen.[2]

Genau dieser Anspruch kollidiert frontal mit der Realität. Denn mehrere AfD-Abgeordnete wurden aus dem sportlichen Betrieb des FC Bundestag verdrängt, obwohl sie nach den Vereinsregeln und nach einem Urteil des Landgerichts Berlin II gerade nicht pauschal ausgeschlossen werden durften.[1] Der Widerspruch ist offensichtlich: Nach außen feiert sich der Verein als Botschafter parlamentarischer Fairness, nach innen grenzt er missliebige Abgeordnete aus.[2][1]

Das Urteil des Landgerichts Berlin II

Das Landgericht Berlin II stellte mit Urteil vom 11. März 2025 fest, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung des FC Bundestag vom 21. März 2024 nichtig ist, wonach Vereinsmitgliedschaft und AfD-Mitgliedschaft unvereinbar seien.[1] Das Gericht begründete dies ausdrücklich damit, dass die Satzung des Vereins eine Mitgliedschaft für aktive und ehemalige Bundestagsmitglieder vorsieht und eine solche Einschränkung nur durch eine wirksame Satzungsänderung eingeführt werden könnte.[1]

Besonders bemerkenswert ist dabei: Für die Entscheidung des Gerichts war es nach eigener Darstellung unerheblich, ob es für den Beschluss politische oder sachliche Gründe gab.[1] Mit anderen Worten: Auch wer politische Vorbehalte gegen die AfD hat, kann Vereinsrecht und Satzung nicht nach Belieben beugen. Genau das ist der Kern des Rechtsstaats – Regeln gelten nicht nur dann, wenn sie der Mehrheit gerade passen.[1]

Der eigentliche Skandal

Der eigentliche Skandal liegt nicht nur im ursprünglichen Ausschlussversuch, sondern im Signal, das davon ausgeht. Wenn selbst der Sportverein des Gesetzgebers versucht, eine zugelassene Oppositionspartei auf informellem oder formell rechtswidrigem Weg auszugrenzen, dann beschädigt das die Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems insgesamt.[1] Denn wer Gesetze beschließt und sich öffentlich zu Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaat bekennt, darf sich im eigenen Umfeld nicht über genau diese Maßstäbe hinwegsetzen.[1]

Sport hat eine Integrationsfunktion. Er ist ein gesellschaftlicher Raum, in dem politische Gegensätze nicht verschwinden, aber in geordnete Formen gebracht werden. Wer selbst diesen Raum parteipolitisch vergiftet, macht aus einer verbindenden Kraft ein Instrument der Abgrenzung. Das ist nicht souverän, nicht demokratisch und schon gar kein Ausdruck politischer Reife.

Ausgrenzung statt Fair Play

Der FC Bundestag wird öffentlich als fraktionsübergreifendes Team dargestellt, das für Zusammenhalt und Mannschaftsgeist steht.[2] Gerade deshalb fällt die Ausgrenzung von AfD-Abgeordneten besonders ins Gewicht. Sie zeigt, dass das Bekenntnis zu Vielfalt und demokratischem Wettbewerb dort endet, wo politische Gegner nicht mehr nur argumentativ gestellt, sondern sozial ausgesondert werden sollen.[1]

Das Problem ist größer als ein Fußballspiel. Wer politische Gegner nicht nur im Plenum, sondern auch im gesellschaftlichen Raum isolieren will, verfolgt eine Strategie der Verdrängung statt der Auseinandersetzung. Eine Demokratie wird aber nicht dadurch stark, dass sie zugelassene Opposition aus Vereinsleben, Debatte und Öffentlichkeit heraushält, sondern dadurch, dass sie Konflikte offen und rechtsstaatlich austrägt.

Sicht des Arbeitskreises Sport und Ehrenamt der AfD-Bundestagsfraktion

Aus Sicht des Arbeitskreises Sport und Ehrenamt der AfD-Bundestagsfraktion ist der Vorgang ein Beispiel dafür, wie weit Teile des politischen Betriebs inzwischen bereit sind zu gehen, um Andersdenkende nicht nur politisch, sondern auch menschlich und sozial auszugrenzen. Gerade im Sport, der in Vereinen, Ehrenamt und Jugendarbeit eine tragende Rolle für Zusammenhalt, Integration und Charakterbildung spielt, ist diese Entwicklung besonders fatal.

Wer ständig von Demokratie spricht, muss sie auch dann aushalten, wenn politische Gegner mit auf dem Platz stehen. Wer hingegen den Sport zum Vorfeld politischer Säuberung macht, entwertet seine gesellschaftliche Funktion und zerstört Vertrauen in die Fairness der Institutionen. Ein Parlament, das den sozialen Raum des Sports politisch verengt, sendet ein verheerendes Signal in das Ehrenamt, in die Vereine und in die Breite der Gesellschaft.

Fazit

Der Fall FC Bundestag ist weit mehr als eine Randnotiz aus dem Parlamentsfußball. Er zeigt in zugespitzter Form ein grundsätzliches Problem: Dort, wo Sport verbinden, Respekt fördern und gesellschaftliche Brücken bauen sollte, wird politische Ausgrenzung betrieben. Und dort, wo der Gesetzgeber Vorbild für Rechtsstaatlichkeit sein müsste, entsteht der Eindruck, dass Regeln nur solange gelten, wie sie der eigenen politischen Linie nicht im Weg stehen.[1][2]

Gerade deshalb ist der Vorgang so brisant. Nicht weil es um Fußball geht, sondern weil sich in diesem Fall exemplarisch zeigt, wie schwach das Bekenntnis zu Demokratie und Pluralismus wird, sobald der politische Gegner nicht nur widerspricht, sondern sichtbar dazugehört. Ein Sportverein des Bundestages, der Recht beugt und Ausgrenzung praktiziert, beschädigt nicht nur sich selbst, sondern auch das Vertrauen in die politische Kultur dieses Landes.[1]

Quellen

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