Dopingopfer nicht länger vertrösten: Wer in der DDR systematisch missbraucht wurde, hat Anspruch auf Entschädigung
Jahrzehnte gewartet, Jahrzehnte vertröstet
Wer im DDR-Leistungssport zwangsweise gedopt wurde, hat nicht nur körperliche und seelische Schäden erlitten. Viele Betroffene wurden als Kinder oder Jugendliche einem staatlich organisierten System ausgeliefert, das Medaillen wichtiger nahm als Gesundheit, Würde und Selbstbestimmung. Laut Drucksache 21/3500 wurden zwischen 1974 und 1989 in mindestens zwölf Sportarten schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Athletinnen und Athleten betroffen, vielfach ohne ihr Wissen und oft als Minderjährige.
Und trotzdem hat sich der Staat mit echter Hilfe beschämend viel Zeit gelassen.
Das erste Dopingopfer-Hilfegesetz kam erst 2002. Da erhielten 194 ehemalige Leistungssportler jeweils rund 10.500 Euro. Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz wurde 2016 aufgelegt, Anträge konnten bis Ende 2019 gestellt werden, 1.449 von 1.749 Anträgen wurden positiv beschieden. Seit dem Auslaufen des 2. DOHG Ende 2020 gibt es aber wieder kein geeignetes Instrument mehr, obwohl der Unterstützungsbedarf weiter besteht. Genau das hält die Drucksache 21/3500 ausdrücklich fest.
Wir vom Arbeitskreis Sport und Ehrenamt sagen klar: Das ist viel zu spät, viel zu zögerlich und für viele Betroffene schlicht unwürdig.
Der Staat wusste es. Der Staat handelte. Der Staat ließ die Opfer warten.
Das DDR-Zwangsdoping war kein Betriebsunfall des Sports. Es war Teil eines staatlich organisierten Systems. In der Drucksache 21/3500 wird beschrieben, dass das SED-Regime mit dem „Staatsplan 14.25“ ein flächendeckendes Dopingprogramm einführte, um internationale Erfolge politisch auszuschlachten. Die Betroffenen hatten keine rechtsstaatliche Möglichkeit, sich gegen dieses Unrecht zu wehren.
Gerade deshalb ist es schwer zu ertragen, dass die Bundesrepublik den Opfern erst 2002 eine erste Hilfe zugestand und danach wieder Jahre vergehen ließ. Wer über Jahrzehnte mit den Folgen von Zwangsdoping lebt, darf nicht von einer Legislatur zur nächsten weitergereicht werden, als sei das Ganze eine lästige Altakte.
Die gesundheitlichen Folgen sind massiv
Die Drucksache macht auch deutlich, wie schwer die Folgen bis heute sind. Genannt werden physische und psychische Erkrankungen, darunter Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen, somatoforme Schmerzstörungen, Arthrosen, Meniskus- und Bandscheibenschäden. Besonders auffällig ist, dass ehemalige DDR-Leistungssportler in Studien deutlich stärker belastet sind als die Allgemeinbevölkerung. In einer zitierten Untersuchung wurde bei rund zwei Dritteln der Betroffenen eine ausgeprägte depressive Symptomatik festgestellt.
Wer angesichts solcher Befunde noch so tut, als könne man das Thema auf später verschieben, hat entweder den Ernst der Lage nicht verstanden oder will ihn nicht verstehen. Beides wäre unerquicklich, aber in der Politik leider kein exotischer Zustand.
Die juristischen Hürden sind zu hoch
Genau hier liegt der Kern des Problems: Die heutigen rechtlichen Wege helfen vielen Betroffenen nicht weiter. Die Drucksache 21/3500 beschreibt, dass Leistungen nach § 3 VwRehaG bislang an einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung hängen. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2024 bestätigt, dass das systematische Zwangsdoping nicht ohne Weiteres als politische Verfolgung oder Willkürakt im Sinne des geltenden Rechts eingeordnet wird. Zugleich stellte das Gericht klar, dass es Sache des Gesetzgebers ist, die Opfer staatlichen Dopings in Entschädigungsregelungen einzubeziehen.
Hinzu kommt: Die Betroffenen sollen heute oft detailliert nachweisen, was ihnen vor Jahrzehnten in einem konspirativen System verabreicht wurde. Die Drucksache benennt selbst, dass dieser kleinteilige Nachweis regelmäßig kaum möglich ist. Auch der Nachweis der Kausalität zwischen Dopinggabe und heutigen Gesundheitsschäden ist für viele eine kaum überwindbare Hürde.
Mit anderen Worten: Man verlangt von den Opfern Beweise aus einem System, das gerade darauf angelegt war, Spuren zu verwischen. Bürokratie kann vieles. Mitgefühl gehört selten dazu.
Was jetzt nötig ist
Die Drucksache 21/3500 nennt zwei gangbare Wege: entweder ein weiteres Gesetz speziell für die Opfer des DDR-Zwangsdopings oder eine Einbeziehung in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Entscheidend ist dabei nicht die Etikette des Gesetzes, sondern dass endlich ein niedrigschwelliger Zugang zur Entschädigung geschaffen wird.
Aus unserer Sicht muss der Gesetzgeber jetzt handeln:
Ein drittes Dopingopferhilfegesetz oder eine klare Anpassung an § 3 VwRehaG muss kommen, damit Zwangsdopingopfer entschädigt werden können.
Der Nachweis darf nicht an lebensfremden Hürden scheitern. Die Drucksache schlägt zurecht vor, die Kausalität bei bestimmten gesundheitlichen Schäden gesetzlich zu vermuten. Eine solche kriterienbasierte Vermutungsregelung würde Anerkennungsverfahren beschleunigen, Gerichtsverfahren vermeiden und die Betroffenen endlich entlasten.
Unser Vorsitzender Jörn König bringt es auf den Punkt
Jörn König hat im Zusammenhang mit der Beratung im Sportausschuss sehr deutlich gemacht, wo das Problem liegt. Er verweist darauf, dass das Thema viel zu spät aufgegriffen wurde, dass es schon 2002 ein erstes Gesetz gab und dass man sich trotzdem nicht konsequent und frühzeitig um die Betroffenen gekümmert hat. Zugleich mahnt er an, dass Hilfe pragmatisch bei den tatsächlichen Opfern ankommen muss. Aus seinem O-Ton:
„Das Ganze ist aus unserer Sicht jetzt viel zu spät und viel zu wenig.“
Und ebenso deutlich:
„Wir wollen nur, dass die Leute pragmatisch entschädigt.“
Diese Linie teilen wir ausdrücklich.
Unsere Kritik bleibt klar
Wir kritisieren, dass das erste DOHG erst 2002 kam und ein zweiter Schritt erst mit jahrelanger Verzögerung folgte. Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR dürfen Opfer staatlichen Zwangsdopings nicht noch immer auf passende gesetzliche Lösungen warten.
Gleichzeitig gehört zur Wahrheit auch: Entschädigung muss zielgenau sein. Wo von plötzlich stark steigenden Betroffenenzahlen die Rede ist, muss sauber geprüft werden. Jörn König hat genau diese Skepsis im O-Ton angesprochen. Es darf nicht passieren, dass am Ende Nichtbetroffene Entschädigungen verlangen und dadurch echte Opfer wieder in Zweifel gezogen oder ausgebremst werden.
Das ist kein Widerspruch. Beides gehört zusammen: großzügig gegenüber echten Opfern, präzise bei der Prüfung, entschlossen gegen Missbrauch.
Fazit
Die Opfer des DDR-Zwangsdopings haben lange genug gewartet. Der historische Hintergrund ist aufgearbeitet, die gesundheitlichen Folgen sind dokumentiert, die rechtlichen Defizite sind benannt und konkrete Lösungswege liegen auf dem Tisch. Die Drucksache 21/3500 macht unmissverständlich deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Jetzt braucht es keine weiteren Ausreden, keine neuen Prüf-Schleifen und keine endlosen Gesprächsrunden. Jetzt braucht es eine gesetzliche Regelung, die den Opfern tatsächlich hilft.
Wer als Kind oder Jugendlicher im DDR-Sportsystem zwangsweise gedopt wurde, ist kein Randfall der Geschichte. Diese Menschen sind Opfer staatlichen Unrechts. Und Opfer staatlichen Unrechts müssen endlich so behandelt werden, wie es ein Rechtsstaat ihnen schuldet: klar, gerecht und ohne weiteres Hinauszögern.
Kommentar von Jörn König
Quellen:
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3500: „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR“

